4.8
Regelbereiche
Die HÖCHSTLEISTUNG muss innerhalb des Bereichs der
durchgehenden Linie des Diagramms gewählt werden (Abb. 3).
Die MINDESTLEISTUNG darf nicht niedriger sein, als die strich-
lierte Linie des Diagramms:
RS 1300/EV C01 FS1 = 2500 kW
RS 1600/EV C01 FS1 = 3500 kW
RS 2000/EV C01 FS1 = 4000 kW
34
32
30
28
26
24
22
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
0
1000
2000
4.9
Prüfkessel
Die Brenner-Kessel Kombination ruft keine Probleme hervor,
wenn der Kessel CE-zertifiziert ist und die Abmessungen seiner
Brennkammer denen im Diagramm (Abb. 4) ähnlich sind .
Wenn der Brenner stattdessen an einem Kessel ohne EG-Zulas-
sung und / oder mit deutlich kleineren Abmessungen der Brenn-
kammer als denen im Diagramm angegebenen angebracht
werden muss, sind die Hersteller zu befragen.
Die Betriebsbereiche wurden an speziellen Prüfkesseln entspre-
chend der Norm EN 676 ermittelt.
20089411
Technische Beschreibung des Brenners
RS 1300/EV
8000
3000
4000
5000
6000
7000
Wärmeleistung
Der Regelbereich (Abb. 3) wurde bei einer Raum-
temperatur von 20 °C, einem barometrischen
Druck von 1013 mbar (etwa 0 m ü.d.M.) und wie bei
auf S. 21 angegeben eingestelltem Flammkopf ge-
ACHTUNG
messen.
RS 1600/EV
RS 2000/EV
10000 11000
12000 13000
14000
9000
Wärmeleistung – kW
In Abb. 4 werden Durchmesser und Länge der Prüfbrennkammer
angegeben.
Beispiel:
Leistung 13000 kW - Durchmesser 120 cm - Länge 9 m
MODULATIONSVERHÄLTNIS
Das Modulationsverhältnis, das bei Prüfkesseln entsprechend
der Norm EN 676 berechnet wurde, beträgt 1:5.
10
D
20094546
15000 16000 17000 18000 19000
20000
20099148
21000
Abb. 3
Abb. 4