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Restgefahren; Angewandte Normen - Columbus IWV 40/100 Original Bedienungsanleitung

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2.4 Restgefahren

Die vom Hersteller durchgeführte und in der technischen Dokumentation abgelegte sorgfältige
Gefahrenanalyse hat die Beseitigung der meisten mit dem Gebrauch des Saugers verbundenen
Gefahren ermöglicht.
Der Hersteller empfiehlt die unbedingte und genaue Beachtung der in der Bedienungsanleitung
enthaltenen Anweisungen, Verfahren und Hinweise sowie der geltenden Sicherheitsbestimmungen,
einschließlich des Gebrauchs der persönlichen Schutzausrüstung und Schutzeinrichtungen des
Saugers.
Mögliche vom Sauger ausgehende Restgefahren können sein:
Elektrische Gefahren bei der Wartung durch die Notwendigkeit, an Spannung führenden
Geräten zu arbeiten.
Gemäß der Gesetzesverordnung ist es nur Fachpersonal erlaubt, bei doppelter Erdung Eingriffe an
Spannung führenden Geräten vorzunehmen.
Gefahr des unsachgemäßen Gebrauchs bei Vorhandensein von deflagrationsfähigen oder
entzündlichen Stoffen.
Der Sauger darf nicht in Umgebungen eingesetzt werden, die flüssige Substanzen, welche bei
Umgebungstemperatur verdampfen können, sowie entzündliche Stäube oder Gase enthalten.
Gefahr des Betriebs in feuchter Umgebung.
Beachten Sie die in diesem Handbuch in Punkt 1.6 Zulässige Umgebungsbedingungen aufgeführten
Grenzwerte.
Gefahr falscher Interpretation der Sicherheitspiktogramme
Aufgrund der vorhandenen Gefahren hat der Hersteller auf dem Sauger Gefahrenhinweise in
Übereinstimmung mit den Anforderungen an die zu verwendenden grafischen Symbole angebracht.
Der Betreiber ist verpflichtet, durch Abnutzung oder Beschädigung unleserlich gewordene
Gefahrenhinweise sofort zu ersetzen.
Achtung!
Es ist strengstens untersagt, die Gefahrenhinweise vom Sauger zu entfernen.
Der Hersteller lehnt bei Nichtbeachtung dieses Verbots jede Haftung für die Sicherheit des
Saugers ab.

2.5 Angewandte Normen

Der in diesem Handbuch beschriebene Nass- und Trockensauger entspricht den Anforderungen
folgender Richtlinien:
 2006/42/CE
 2014/30/EU
 2006/95/CE
Maschinenrichtlinie
Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit
Niederspannungsrichtlinie
14
Industriesauger
IWV 40/100

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