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Produkthaftung, Informationspfl Icht - LION 4002 Betriebsanleitung

Pottinger
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Pöttinger - Vertrauen schafft Nähe - seit 1871
D
Qualität ist Wert, der sich bezahlt macht. Daher legen wir bei unseren Produkten die höchsten Quali¬tätsstandards an,
die vom hauseigenen Qualitätsmanagement und von unserer Geschäftsführung permanent überwacht werden. Denn
Sicherheit, einwandfreie Funktion, höchste Qualität und absolute Zuverlässigkeit unserer Maschinen im Einsatz sind
unsere Kernkompetenzen, für die wir stehen.
Da wir stetig an der Weiterentwicklung unserer Produkte arbeiten, können Abweichungen zwischen dieser Anleitung und
dem Produkt bestehen. Aus den Angaben, Abbildungen und Beschreibungen können daher keine Ansprüche abgeleitet
werden. Verbindliche Informationen zu bestimmten Eigenschaften Ihrer Maschine fordern Sie bitte bei Ihrem Service-
Fachhändler an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass jederzeit Änderungen des Lieferumfangs in Form, Ausstattung und Technik
möglich sind.
Nachdruck, Übersetzung und Vervielfältigung in jeglicher Form, auch auszugsweise, bedürfen der schriftlichen Genehmigung
der Alois Pöttinger Maschinenfabrik Ges.m.b.H.
Alle Rechte nach dem Gesetz des Urheberrechts bleiben der Alois Pöttinger Maschinenfabrik Ges.m.b.H ausdrücklich
vorbehalten.
Produkthaftung, Informationspfl icht
Die Produkthaftpflicht verpflichtet Hersteller und Händler beim Verkauf von Geräten die Betriebsanleitung zu übergeben
und den Kunden an der Maschine unter Hinweis auf die Bedienungs-, Sicherheits-und Wartungsvorschriften einzuschulen.
Für den Nachweis, dass die Maschine und die Betriebsanleitung ord nungs ge mäß übergeben worden sind, ist eine
Bestätigung notwendig.
Zu diesem Zweck ist das
- Dokument A unterschrieben an die Firma Pöttinger einzusenden
- Dokument B bleibt beim Fachbetrieb, welcher die Maschine übergibt.
- Dokument C erhält der Kunde.
Im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist jeder Landwirt Unternehmer.
Ein Sachschaden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist ein Schaden, der durch eine Maschine entsteht, nicht aber
an dieser entsteht; für die Haftung ist ein Selbstbehalt vorgesehen (Euro 500,-).
Unternehmerische Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind von der Haftung ausgeschlossen.
Achtung! Auch bei späterer Weitergabe der Maschine durch den Kunden muss die Betriebsanleitung mitgegeben werden
und der Übernehmer der Maschine muss unter Hinweis auf die genannten Vorschriften eingeschult werden.
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© Alois Pöttinger Maschinenfabrik Ges.m.b.H – 31. Oktober 2012
Pöttinger-Newsletter
www.poettinger.at/landtechnik/index_news.htm
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