1.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
SEEPEX Maschinen werden individuell konfiguriert. Eine Zuordnung der Ma-
schine zur Betriebs- und Montageanleitung erfolgt über die Kommissions-Nr.
Die Kommissions-Nr. befindet sich auf dem Typenschild der Maschine sowie auf
dem Deckblatt der Betriebs- und Montageanleitung.
Folgende Punkte zur bestimmungsgemäßen Verwendung beachten:
Die Maschine ausschließlich zur Förderung von Medien entsprechend der
technischen Daten ( Kapitel 3) nutzen
Die Maschine nur innerhalb der Leistungsdaten entsprechend der techni-
schen Daten ( Kapitel 3) einsetzen
Umbauten und Veränderungen an der Maschine nur mit Zustimmung von
SEEPEX durchführen
Die Maschine nur im gewerblichen und industriellen Bereich nutzen
Die Maschine nicht in explosionsgefährdeter Umgebung nutzen
1.4
Vorhersehbare Fehlanwendung
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende oder anders-
artige Verwendung der Maschine gilt als Feh lanwendung und kann zu schweren
Personen- und Sachschäden führen.
Insbesondere ist Folgendes nicht zulässig:
Andere Fördermedien fördern als in den technischen Daten ( Kapitel 3)
angegeben
Maschine außerhalb der in den technischen Daten ( Kapitel 3) genannten
Leistungsdaten betreiben
Maschine ohne Sicherheits- und Schutzeinrichtungen betreiben
Die mechanische oder elektrische Überbrückung von Maschinen oder Ma-
schinenteilen
Das Verwenden anderer Teile als der Originalteile
Umbauten, Veränderung und Manipulation
Die Nichtbeachtung von Anweisungen und vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs-, und Instandhaltungsbedingungen
Die Nichteinhaltung der Bestimmungen und Vorschriften im Verwenderland
und der gesetzlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften im
Umgang mit dieser Maschine
Maschine in explosionsgefährdeter Umgebung betreiben
1.5
Aufbau von Warnhinweisen
Zum Schutz von Personen und zum sicheren und effizienten Gebrauch der
Maschine Warnhinweise beachten.
Vorangestellte Warnhinweise
Vorangestellte Warnhinweise stehen jeweils zu Beginn eines Kapitels oder einer Handlungssequenz und
beziehen sich auf die jeweils darauf folgenden Handlungsanweisungen.
GEFAHR
Art und Quelle der Gefahr.
Mögliche Folgen.
Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr.
E / 06.09.2018 - OM.SAF.01DE - 3/8
1. Sicherheit
3