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Bauaufsichtliche Zulassung; Anhang; Vorschriften / Richtlinien; Vorschriften Und Richtlinien - Viessmann VITOPLUS 300 VP3A Planungsanleitung

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Vitolaplus 300
(Fortsetzung)

Bauaufsichtliche Zulassung

Die Abgasleitung muss eine baurechtliche Zulassung des Deut-
schen Instituts für Bautechnik (DIBt) haben (raumluftabhängige
Betriebsweise).

Anhang

6.1 Vorschriften / Richtlinien

Vorschriften und Richtlinien

Vitoplus 300 und Vitolaplus 300 sind CE-zertifiziert.
Vitoplus 300 und Vitolaplus 300 sind in geschlossenen Heizungs-
anlagen mit zulässigen Vorlauftemperaturen (= Absicherungstem-
peraturen) bis 110 ºC nach EN 12828 einsetzbar.
Die maximal erreichbare Vorlauftemperatur liegt ca. 15 K unter
der Absicherungstemperatur.
Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage sind die bauauf-
sichtlichen Regeln der Technik und die gesetzlichen Bestimmun-
gen zu beachten.
Die Montage, der abgasseitige Anschluss, die Inbetriebnahme,
der Elektroanschluss und die allgemeine Wartung/Instandhaltung
dürfen nur von einem konzessionierten Fachbetrieb ausgeführt
werden.
EnEV
Energieeinsparverordnung
3. BlmSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen)
FeuVo
Feuerungsverordnung der Bundesländer
DIN 1986
Werkstoffe Entwässerungssystem
DIN 1988
Trinkwasser-Leitungsanlagen in Grundstücken
DIN 4753
Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser
DIN 4755
Ölfeuerungsanlagen
DIN 18160
Hausschornsteine
DIN 18380
Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (VOB)
DIN 57116
Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen
EN 12828
Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen
EN 12831
Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast
EN 13384
Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren
ATV-DVWK-A 251
Kondensate aus Brennwertkesseln
DVGW G 688
Brennwerttechnik
DVGW VP 113
Systeme aus Feuerstätte und Abgasleitung
VDI 2035
Richtlinien zur Verhütung von Schäden durch Korrosion und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen
VdTÜV 1466
Merkblatt Wasserbeschaffenheit
VDE-Vorschriften und Sondervorschriften der örtlichen Energieversorgungsunternehmen.
VITOPLUS 300 / VITOLAPLUS 300
Die als Zubehör lieferbare Abgasleitung ist mit Zulassungsbe-
scheid Z-7.2-1104 und Z-7.2-3028 zugelassen.
Regional bedingt sind Genehmigungen für die Abgasanlage und
den Kondenswasseranschluss an das öffentliche Abwassernetz
erforderlich.
Vor Montagebeginn sind der zuständige Bezirksschornsteinfeger-
meister und die zuständige Abwasserbehörde zu informieren.
Es ist eine jährliche Wartung durchzuführen. Dabei ist die
Gesamtanlage auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen. Aufgetre-
tene Mängel sind zu beseitigen.
Brennwertkessel dürfen nur mit den speziell ausgeführten, geprüf-
ten und bauaufsichtlich zugelassenen Abgasleitungen betrieben
werden.
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VIESMANN
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