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Bestimmungsgemäße Verwendung - Lumag RAMBO-HC15PRO Original Bedienungsanleitung

Benzin-haecksler
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2.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Der Benzin-Häcksler – RAMBO-HC15PRO - ist
ausschließlich zum Zerkleinern von Buschwerk,
Stauden, Rinden, Ästen bis zu einer Aststärke von
15 cm bestimmt. Die Maschine ist nicht geeignet
um Gartenerde aufzubereiten.
Wurzeln mit Erdreich, Steine, Glas, Metall,
Textilien,
Küchenabfälle,
Kunststoff dürfen auf keinen Fall mit der Maschine
zerkleinert werden.
VORSICHT!
Schnittabfälle von Koniferen oder ähnlich dichtes
Schnittgut können zu Verstopfungen führen!
Die Maschine ist nur für die Bedienung durch
1 Person ausgelegt. Es dürfen nie zwei oder
mehrere Personen an einer Maschine arbeiten.
Die
Sicherheits-,
Arbeits-
vorschriften des Herstellers, sowie die in den
technischen Daten angegebenen Abmessungen
müssen eingehalten werden.
Jede andere Verwendung ist bestimmungswidrig.
Durch
bestimmungswidrige
Veränderungen an der Maschine oder durch den
Gebrauch von Teilen, die nicht vom Hersteller
geprüft und freigegeben worden sind, können
unvorhersehbare Schäden entstehen!
WARNUNG!
Möglicher Fehlgebrauch
– Sicherheitseinrichtungen
demontiert oder überbrückt werden.
– Verwendung von nicht freigegebenem Zubehör.
– Die Maschine darf nicht im gewerblichen
Einsatz betrieben werden.
Personen die mit der Betriebsanleitung
nicht vertraut sind, Kinder, Jugendliche
sowie Personen unter Alkohol-, Drogen-
und Medikamenteneinfluss dürfen die
Maschine nicht bedienen.
Kartonagen
oder
und
Wartungs-
Verwendung,
dürfen
nicht
3.
Betriebszeiten-
einschränkung
In Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten oder auf dem
Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten
dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an
Werktagen von 20.00 bis 7.00 Uhr Häcksler nicht
betrieben werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften
zum Lärmschutz.
4.
Umwelt
Abfälle bitte einer Wiederverwertung
zuführen, und nicht als Müll entsorgen.
Alle
Werkzeuge,
Verpackungen sind zu sortieren, zum
Wertstoffhof vor Ort zu bringen und
umweltgerecht zu entsorgen.
Der Einsatzort muss gegen eine Kontamination mit
auslaufenden Betriebsstoffen geschützt werden.
Verbrauchte oder restliche Betriebsstoffe sind
entsprechend, der
am Einsatzort geltenden
Vorschriften zum Umweltschutz, dem Recycling
zuzuführen.
Erkundigen
kommunalen
nach
Möglichkeiten
umweltschonenden
gerechten Entsorgung.
Schläuche
und
Sie
sich
bei
Ihrer
Entsorgungsbehörde
einer
und
sach-
4

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