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SachsenRad R8 Flex II Bedienungsanleitung Seite 29

E-racing bike
Inhaltsverzeichnis

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Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
Garantie auf Akku:
1. Wir gewähren eine Garantie von 12 Monaten auf die ordnungsgemäße Funktion des Akkus. Die Garantie be-
ginnt ab dem Kaufdatum. Die Garantieleistung ist auf die Reparatur oder den Austausch des Akkus beschränkt
und erfolgt nach der Wahl von LEICKE. Die Garantieleistung ist für Sie stets kostenlos. Die Garantie gilt nicht,
wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
Veränderungen durch Verschleiß, wie z.B. Kapazitätsminderungen, sind ausdrücklich von der Garantie ausge-
nommen.
2. Der Anspruch auf Gewährleistung bzw. Garantie muss durch Vorlage des Kaufbelegs des Käufers nachgewie-
sen werden.
3. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch LEICKE. Die im Rahmen der Gewähr-
leistung oder Garantie ausgetauschten Bauteile gehen in unser Eigentum über.
4. Bei berechtigtem Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch gehen die Kosten des Versandes und die Kosten
des Aus- und Einbaus zu Lasten auf LEICKE.
5. Wenn das E-Bike von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel
in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der Gewährleistungs- und Garantiean-
spruch. Ferner erlischt er, wenn die in der Bedienungsanleitung gemachten Vorschriften über die Behandlung
und Benutzung des Fahrrades nicht befolgt worden sind. Dies betrifft insbesondere die bestimmungsgemäße
Verwendung sowie die Pflege- und Wartungsanweisungen.
6. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung bzw. Garantie sind:
a) Bauteile, die dem Verschleiß, Verbrauch oder der Abnutzung unterliegen (ausgenommen eindeutiger Material-
bzw. Herstellungsfehler), wie z. B.:
- Reifen - Leuchtmittel - Sattel
- Bremsbauteile
- Ständer - Akku/Batterie
- Kette - Zahnkränze - Griffe
- Sicherung - Schaltungsritzel - Aufkleber/Dekore
- Kabel - Bowdenzüge - usw.
b) Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen.
- Manipulation der Steuersoftware der Motorsteuerung (inkl. Entdrosseln, Tunen, etc.)
- den unsachgemäßen Einbau von Bauteilen des Käufers oder eines Dritten.
- Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase, mangelnde Pflege, ungeeignete Pflege-
mittel, usw. entstanden sind.
c) Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an anerkannten Störungen steht.
d) alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeiten, die durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen so wie
Fahren unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen.
e) alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Farbveränderungen, Abnutzung, usw., die die
Grund- und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
f) Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
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