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Garantie - Philips 825 Bedienungsanleitung

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Garantie

ACHTUNG!
Anfang April 2002 hat SAGEM SA die Faxgeräteaktivität
der Firma PHILIPS aufgekauft (nähere Informationen fin-
den Sie auch unter www.sagem.com oder www.fax.philips.
com. SAGEM SA ist seither der führende europäische
Hersteller von Faxgeräten und bietet eine komplette Pro-
duktpalette von Faxgeräten mit Internetzugang, SMS und
Multifunktionalität an. Diese Produktpalette deckt die ver-
schiedenen Bedürfnisse von Privat- und Firmenkunden ab.
Im Falle eines Defektes wenden Sie sich bitte an Ihren Ver-
käufer, der Sie beraten wird, und legen diesem den Kaufbe-
leg vor, den Sie zuvor von diesem erhalten haben.
A Für das Gerät gilt zunächst einmal eine gesetzliche Sach-
mängelgewährleistung, die in Deutschland und Österreich,
jedoch nicht in der Schweiz, 24 Monate gültig ist. Deren ge-
nauer Inhalt und Umfang ist in den Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen, die auf den mit Ihnen geschlossenen Vertrag
anzuwenden sind, näher geregelt. Zusätzlich zur gesetzli-
chen Sachmängelgewährleistungsfrist übernimmt SAGEM
Communication Austria GmbH bis zu maximal einem Jahr
ab Kaufdatum die Garantie (Ersatzteile und Reparatur) für
ein Gerät, das frei von Fabrikationsfehlern ist. Während die-
ses Garantiezeitraums wird das fehlerhafte Gerät kostenlos
repariert. Der Kunde hat das fehlerhafte Gerät jedoch auf
seine Kosten an die ihm vom Kundendienst der SAGEM
Communication Austria GmbH (die Telefonnummer steht
auf dem Lieferschein) angegebene Adresse zurückzuschi-
cken. Die Reparatur erfolgt auf keinen Fall in den Räum-
lichkeiten des Kunden, es sei denn, dass mit diesem ein spe-
zieller Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.
Hinweis: Nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelge-
währleistungsfrist ist die SAGEM Communication Austria
GmbH bis zu maximal einem Jahr ab Kaufdatum aus-
schließlich verpflichtet, das fehlerhafte Gerät zu den oben
genannten Bedingungen kostenlos zu reparieren. Ansprüche
aus der gesetzlichen Sachmängelgewährleistung bestehen
in diesem Zeitraum nicht mehr. Ausgeschlossen sind auch
Schadenersatzansprüche aus sonstigem Rechtsgrund, es sei
denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit oder es wurde eine vertragswesentliche Pflicht
verletzt. In letzterem Fall beschränkt sich die Haftung je-
doch auf den vorhersehbaren Schaden.
B Von der Garantie ausgeschlossen sind
• Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichtein-
haltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf
äußere Einwirkungen (Überspannung, Brand, Erschütte-
rung, Wasserschäden jeglicher Art usw.), auf einen von der
SAGEM Communication Austria GmbH nicht schriftlich
genehmigten Umbau der Geräte, auf eine unterlassene War-
tung (gemäß Bedienungsanleitung), Überprüfung oder Pfle-
ge der Geräte, auf ungeeignete Umweltbedingungen für die
Geräte (insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten
Temperatur- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen für die Ge-
räte und die Verbrauchsmaterialien) oder auf eine Reparatur
oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von einer
von der SAGEM Communication Austria GmbH nicht er-
mächtigten Person vorgenommen wurde,
• die normale Abnutzung der Geräte und die Abnutzung
der Zubehörteile,
• Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlech-
te Verpackung der an die SAGEM Communication Austria
GmbH zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind,
• die Lieferung neuer Softwareversionen,
• Reparaturen eines ohne die schriftliche Zustimmung der
SAGEM Communication Austria GmbH geänderten oder
hinzugefügten Geräts oder Nachbesserungen einer ohne
die schriftliche Zustimmung der SAGEM Communication
Austria GmbH geänderten oder hinzugefügten Software,
• Funktionsstörungen, die weder auf die Ausrüstung noch
auf die Software zurückzuführen sind, die in den Benutzer-
geräten verwendet wird um den Zugriff auf die von der Aus-
rüstung zur Verfügung gestellten Dienste zu ermöglichen,
• Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld
zurückzuführen sind, insbesondere:
· Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der
Verbindung zum Internet wie z. B. Unterbrechungen der
Zugangsnetze, der Zusammenbruch der Leitung des Abon-
nenten oder seines Gesprächspartners,
· Übertragungsprobleme (unzureichende geographische
Abdeckung des Gebietes durch die radioelektrischen Sen-
der, Interferenzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder
schlechte Qualität der Telefonleitungen...),
· Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung, Server, Be-
nutzergeräte) bzw. Fehler des Übertragungsnetzes,
• Arbeiten zwecks Generalüberholung der Geräte (so wie in
dem den Geräten beigefügten Benutzerhandbuch beschrie-
ben) sowie Funktionsstörungen, die auf eine Unterlassung
der Generalüberholung zurückgehen, wobei darauf hinzu-
weisen ist, daß die Kosten für die Arbeiten zur Generalüber-
holung auf jeden Fall zu Lasten des Kunden gehen.
C In den oben unter B) genannten Fällen sowie nach Ablauf
der Garantiefrist erhält der Kunde vom jeweils autorisierten
Servicecenter eine Mitteilung über die jeweiligen Reparatur-
pauschalen. Nach Bestätigung wird die Reparatur durch-
geführt und der Kunde erhält das Gerät mit Berechnung
inklusive der Versandkosten vom Service Center zurück.
Sollten Sie keine Original-Verbrauchsmaterialien wie z.B.
Inkfilme, Patronen usw. verwenden, entfällt jegliche Garan-
tie oder Gewährleistung.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht mit
dem Kunden eine schriftliche Sondervereinbarung abge-
schlossen wurde und ist auf sämtliche in Deutschland, Ös-
terreich oder der Schweiz verkauften Geräte anzuwenden.
Sollte eine dieser Bestimmungen gegen eine zwingende Ver-
braucherschutzvorschrift des nationalen Rechts verstoßen,
ist diese Bestimmung nicht anzuwenden; die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Kapitel Anhang

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