BEDIENUNGSANLEITUNG
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Kaminofen Tim Sistem Theodor 9 kW
Reklamationsrecht und Garantie
Die Gewährleistungsfrist für Ihren Kaminofen beträgt zwei Jahre. Bitte die
Rechnung mit dem Kaufdatum sorgfältig aufbewahren. Eine Gewährleistung ist
ausschließlich dann möglich, wenn alle technischen Richtlinien und alle
Hinweise dieser Betriebsanleitung beachtet wurden. Alle beweglichen Teile,
auch Glaskeramik und Schamotte, sind Verschleißmaterialien. Diese Teile sind
daher von der Gewährleistung ausgenommen. Bei unsachgemäßer Luftzufuhr,
unsachgemäßer Einstellung der Regler oder der Überfüllung des Ofens mit
Brennstoff, kann der Ofen überhitzen und beschädigt werden. Eine ständig
offene Luftzufuhr führt zwangsläufig zu einer zu hohen Leistung und damit zu
Schäden wie Kachelbruch, Verfärbungen oder anderen Beschädigungen. Achten
Sie daher immer auf eine gut dosierte Luftzufuhr.
Der Kaminofen ist nicht für permanente Überlastung ausgelegt. Eine
Überlastung kann zu Schäden führen, die nicht der Gewährleistung unterliegen.
Es handelt sich bei Ihrem Kaminofen um ein modernes und technisch
komplexes Gerät. Bitte beachten Sie daher alle Fachregeln und Vorschriften
beim Anschluss des Ofens an den Schornstein.
Auf bewegliche Teile (Griffe, Schieber, Rüttelroste, Kachelverkleidungen) wird
eine sechsmonatige Garantie gewährt. Bei üblicher Nutzung auftretender
normaler Verschließ fällt nicht unter diese Garantie.
Normaler
Verschleiß
Oberflächenveränderungen der Glasscheibe, wie z.B. Rußfahnen o.ä.,
Verfärbungen der Schamottesteine oder feiner Risse in den Steinen, Verhärtung
der Dichtungen durch Hitze und mechanische Abnutzung, Bruch durch
Materialermüdung an der Türfeder, feiner Risse in den Kacheln. Ausdrücklich
ausgenommen von der Garantie sind Schäden und Mängel, die durch
unsachgemäße Handhabung und Wartung, Überhitzung oder Nichtbeachtung
der Bedienungs- und Montageanleitung entstehen können.
Im eingetretenen Garantiefall wird der Kaminofen durch einen Fachhändler
repariert oder es werden defekte Teile durch einwandfreie Ersatzteile
ausgetauscht. Nötigenfalls kann der komplette Kaminofen getauscht werden.
Über Art, Umfang und Ort der Garantieleistung entscheidet der Fachhändler
nach billigem Ermessen. Üblicherweise wird der Ort der Garantieleistung der
Aufstellort sein. Eine unberechtigte Inanspruchnahme der Garantie bewirkt,
dass alle dadurch entstandenen Kosten zu Ihren Lasten gehen.
kann
sein:
Lackverfärbungen
durch
Hitze,