7.2 Reparatur
•
Reparaturen und Wartungsarbeiten am Heiz-
gerät dürfen nur von einem zugelassenen
Gasinstallateur ausgeführt werden.
•
Bei Reparaturen dürfen nur Originalersatztei-
le verwendet werden.
7.3 Wartung
Wenigstens einmal pro Monat und jedes Mal
wenn die Flüssiggasfl asche ausgetauscht wird
sind die Schlauchleitungen (Gasschlauch) zu
überprüfen. Wenn die Schlauchleitungen Anzei-
chen von Brüchigwerden oder andere Beschä-
digungen aufweisen, müssen sie gegen neue
Schlauchleitungen derselben Länge und gleich-
wertiger Qualität ausgetauscht werden.
Eine Wartungsprüfung von Gerät, Schlauchlei-
tungen und Druckregler durch einen Fachbetrieb
muss alle 2 Jahre durchgeführt werden. Defekte
Teile sind dabei zu ersetzen.
Wir empfehlen den Druckregler nach 10 Jahren
auszutauschen, da Gummidichtungen und Mem-
brane porös werden können.
7.4 Ersatzteilbestellung:
Bei der Ersatzteilbestellung sollten folgende An-
gaben gemacht werden;
•
Typ des Gerätes
•
Artikelnummer des Gerätes
•
Ident-Nummer des Gerätes
•
Ersatzteilnummer des erforderlichen Ersatz-
teils
Aktuelle Preise und Infos fi nden Sie unter
www.isc-gmbh.info
8. Aufbewahrung
•
Druckregler mit Gasschlauch entfernen, Dich-
tung auf Beschädigung prüfen. Bei Beschädi-
gung wenden Sie sich bitte an die ISC GmbH.
•
Flüssiggasflasche niemals im Hause, unter
erdgleiche oder an unbelüfteten Plätzen auf-
bewahren!
•
Die Ventile der Flüssiggasflasche müssen mit
Ventilschutzkappen und Verschlussmuttern
versehen sein.
•
Gasflaschen - auch leere – müssen stehend
aufbewahrt werden.
Anl_BFO_4200_1_D.indb 11
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D
9. Entsorgung und
Wiederverwertung
Das Gerät befi ndet sich in einer Verpackung um
Transportschäden zu verhindern. Diese Verpa-
ckung ist Rohstoff und ist somit wieder verwend-
bar oder kann dem Rohstoff kreislauf zurückge-
führt werden. Das Gerät und dessen Zubehör
bestehen aus verschiedenen Materialien, wie
z.B. Metall und Kunststoff e. Defekte Geräte ge-
hören nicht in den Hausmüll. Zur fachgerechten
Entsorgung sollte das Gerät an einer geeigneten
Sammelstellen abgegeben werden. Wenn Ihnen
keine Sammelstelle bekannt ist, sollten Sie bei
der Gemeindeverwaltung nachfragen.
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26.03.15 08:36
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