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Allgemeine Aufbau- Und Benutzungsanweisungen - Altec AluCombine 300 Aufbau- Und Benutzungsanweisung

Aluminium fahrgerüste
Inhaltsverzeichnis

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3. Allgemeine Aufbau- und Benutzungsanweisungen

Der
Benutzer
der
Arbeitsbühne
Sicherheitshinweise beachten:
- Nur
Personen,
die
Benutzungsanweisung vertraut sind, dürfen die Gerüste
auf-, abbauen und benutzen. Daher ist die Aufbau- und
Benutzungsanweisung bei jeder Benutzung sowie Auf-,
Ab- und Umbau mitzuführen.
- Die nationalen und örtlichen Vorschriften für den Betrieb
des Arbeitsgerüstes müssen beachtet werden.
- Das Gerüst darf nur auf tragfähigem Untergrund
waagerecht
aufgestellt
und
Aufstellfläche muss das Eigengewicht und die zulässige
Belastung der Arbeitsbühne aufnehmen können. Die
Windverhältnisse sind zu berücksichtigen.
- Es ist zu überprüfen, ob alle Teile für die Errichtung der
Arbeitsbühne auf der Baustelle zur Verfügung stehen. Es
dürfen nur Originalteile vom Hersteller verwendet werden.
Vor dem Aufbau sind alle Teile auf einwandfreien Zustand
zu überprüfen.
- Der Aufstieg darf ab einer Plattformhöhe von über 2m
nur von innen erfolgen.
- Beim Auf- und Abbau sind Systembeläge oder
Gerüstbohlen nach DIN 4420 zu verwenden. Es ist darauf
zu achten, dass diese im Abstand von max. 2m als
Hilfsbeläge eingebaut werden, um für den weiteren Auf-
bzw. Abbau eine sichere Standfläche zu haben. Werden
Gerüstbohlen
als
Hilfsbeläge
Zwischenbelägen oder Arbeitsbelägen verwendet, ist auf
jeder Gerüstseite jeweils eine Horizontale parallel zu den
Gerüstbohlen als Horizontalaussteifung anzuordnen. Vor
der Benutzung der Arbeitsbühne sind die Gerüstbohlen
wieder zu entfernen.
- Die Bauteile dürfen nicht mit Gewalt, z.B. durch
Hammerschläge, montiert und demontiert werden.
- Die maximale Standhöhe beträgt im Freien und in
geschlossenen Räumen 5m. Bei allen Aufbauvarianten
ist es nicht zulässig, die Höhe der Belagfläche durch
Verwendung von Leitern, Kästen oder anderen
Vorrichtungen zu vergrößern.
- Belagflächen über 2m Standhöhe müssen mit einem
zweiteiligen Seitenschutz, bestehend aus Geländerholm
und Zwischenholm ausgestattet werden. Die Anbringung
des Seitenschutzes hat nach der Aufbauanleitung zu
erfolgen.
- Vor der Benutzung ist das Gerüst auf vollständigen und
richtigen Aufbau einschließlich der Sicherung gegen
unbeabsichtigtes Ausheben von Bauteilen zu überprüfen.
- Das Gerüst darf nicht für Arbeiten an unter Spannung
stehenden Teilen und an laufenden Maschinen benutzt
werden.
- Es ist verboten, auf Belagflächen zu springen.
Aufbau- und Benutzungsanweisung
AUFBAU- und BENUTZERANLEITUNG
muss
folgende
mit
dieser
Aufbau-
und
benutzt
werden.
Die
in
Höhe
von
- 4 -
- Es ist zu überprüfen, ob die Arbeitsbühne nach den
Lieferangaben für die Regelausführung (vollständiger
und korrekter Aufbau) ordnungsgemäß errichtet wurde
und senkrecht steht. Die Abweichung von der
Senkrechten darf höchstens 1% betragen; dies ist mit
einer Wasserwaage in horizontaler und vertikaler
Richtung zu überprüfen und gegebenenfalls zu
korrigieren. Gerüste ohne Höhenverstellung sind durch
Unterlegen von bruch- und rutschfestem Material
auszurichten. Die eventuell eingesetzten Fahrrollen
müssen gebremst sein.
-
Beschädigte oder fehlerhafte Bauteile dürfen
nicht verwendet werden.
- Der Auf- und Abbau muss nach den aufgezeigten
Vorschriften erfolgen.
- Ab einer Arbeitshöhe von 5m empfiehlt es sich, den
Auf- und Abbau mit zwei Personen vorzunehmen. Das
Anheben der Bauteile für die Errichtung der oberen
Abschnitte (auch Werkzeug und Arbeitsmaterial) muss
möglichst eng am Gerüstturm erfolgen, um ein weites
Hinauslehnen über die Geländerholme hinaus zu
vermeiden.
--Der
Einfluss
Außenbedingungen ist zu berücksichtigen.
- Das
Anbringen
Hebevorrichtungen am Gerüst sind nicht zulässig.
- Der Auf- und Abstieg ist nur auf der Gerüstinnenseite
gestattet. Dabei sind die Klappen der Beläge nur zum
Durchsteigen zu öffnen und sonst geschlossen zu
halten.
- Bei Verwendung im Freien oder in offenen Gebäuden
ist bei einer Windstärke von über 6 nach der Beaufort-
Skala, bei böigem Wind oder bei Schichtschluss das
Gerüst in einen windgeschützten Bereich zu bringen
oder durch andere geeignete Maßnahmen gegen
Umkippen zu sichern. Ebenso ist die Benutzung bei
Gewitter untersagt.
Hinweis: Ein Überschreiten der Windstärke 6 ist an
einer spürbaren Hemmung beim Gehen erkennbar.
- Zur Gewährung der Standsicherheit ist zu beachten,
dass durch horizontale Lasten, zum Beispiel durch
Arbeiten
auf
Umkippen des Gerüstes bewirkt werden könnte.
Hinweis: An Durchgangsgebäuden, unverkleideten
Gebäuden und an Gebäudeecken können durch
Tunneleffekte zusätzliche Windlasten entstehen!
- Das Gerüst ist nach Beendigung der Arbeiten zu
verankern und gegen unbefugtes Benutzen zu sichern
bzw. abzubauen.
JUNI 2020
möglicher
Änderungen
und
der
Gebrauch
angrenzenden
Konstruktionen,
AluCombine
der
von
ein

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