Aufstellung
3.3
An folgenden Orten ist die Aufstellung nicht erlaubt:
in Treppenhäusern, ausgenommen Gebäude mit maximal
•
zwei Wohnungen
in frei zugänglichen Eingangsbereichen
•
in Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosive
•
Stoffe oder Gemische verarbeitet, gelagert oder hergestellt
werden
in Räumen oder Wohnungen, die mit Raumbelüftung
•
(Komfortlüftung) entlüftet werden oder in denen die Luft
durch Gebläse aufgewärmt wird.
Ausnahmen sind folgenden Fälle, in denen ein gefahrloses
•
Funktionieren des Heat Pure sichergestellt ist:
-
Die Anlage sorgt ausschließlich für Luftzirkulation im
Raum.
-
Die Anlage verfügt über zuverlässige Sicherheits-
vorrichtungen, die verhindern, dass im Raum, in dem ein
Heat Pure aufgestellt ist, automatisch ein Unterdruck
entsteht.
-
Die Verbrennungsluftströmung des Heat Pure und die
Volumenströme der Entlüftungsanlagen im Raum und in
den über die Entlüftungsleitungen angeschlossenen
Räumen erzeugen einen Unterdruck, der nicht größer als
0,04 mbar ist. Dieses muss auch bei Umstellung oder
Entfernung leicht zugänglicher Regeleinrichtungen der
Entlüftungsanlage gewährleistet sein.
-
Dass das Abluftsystem nur dann betrieben werden kann,
wenn über ein Zuluftsystem, z.B. ein offenes Fenster oder
eine Zuluftklappe, ein Nachschub von ausreichender
Frischluft gewährleistet ist.
In der Schweiz gelten die Vorschriften und
entsprechenden Angaben der örtlichen Feuerpolizei und
Gebäudeversicherungen.
3. Montage und Installation
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