Aufstellung
An folgenden Orten ist die Aufstellung nicht erlaubt:
•
in Treppenhäusern, ausgenommen Gebäude mit maximal
zwei Wohnungen
•
in frei zugänglichen Eingangsbereichen
•
in Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosive
Stoffe oder Gemische verarbeitet, gelagert oder hergestellt
werden
•
in Räumen oder Wohnungen, die mit Raumbelüftung
(Komfortlüftung) entlüftet werden oder in denen die Luft
durch Gebläse aufgewärmt wird.
•
Ausnahmen sind folgende Fälle, in denen ein gefahrloses
Funktionieren des Heat Pure sichergestellt ist:
-
Die Anlage sorgt ausschließlich für Luftzirkulation im
Raum.
-
Die Anlage verfügt über zuverlässige Sicherheits-
vorrichtungen, die verhindern, dass im Raum, in dem
ein Heat Pure aufgestellt ist, automatisch ein
Unterdruck entsteht.
-
Die Verbrennungsluftströmung des Heat Pure und die
Volumenströme der Entlüftungsanlagen im Raum und in
den über die Entlüftungsleitungen angeschlossenen
Räumen erzeugen einen Unterdruck, der nicht größer
als 0,04 mbar ist. Dieses muss auch bei Umstellung
oder Entfernung leicht zugänglicher Regeleinrichtungen
der Entlüftungsanlage gewährleistet sein.
-
Dass das Abluftsystem nur dann betrieben werden
kann, wenn über ein Zuluftsystem, z.B. ein offenes
Fenster oder eine Zuluftklappe, ein Nachschub von
ausreichender Frischluft gewährleistet ist.
In der Schweiz gelten die Vorschriften und
entsprechenden Angaben der örtlichen Feuerpolizei und
Gebäudeversicherungen.
3. Montage und Installation
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