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Hinweise Zur Entsorgung Von Altbatterien; Sicherheitshinweise - Modster FOLD 4K Betriebsanleitung

Quelle: modster.at
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Betriebsanleitung
20. Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
3. Startbatterien
Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet,
gegenüber Endnut-zern ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im
Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starter-batterie dem Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält
beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-recht-
lichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahme stelle, hat sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die Ent-
sorgung bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe seiner Kunden-
nummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie
zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. (Auf Grund der Gefahren-
gutverordnung ist ein Versand der alten Batterie an den Verkäufer nicht zulässig.)
a) Allgemein
Entsorgen Sie das Produkt am Ende seiner Lebensdauer gemäß den geltenden gesetzlichen
Vorschriften.
b) Batterien und Akkus
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauch-ten Bat-
terien und Akkus verpflichtet, eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt! Schadstoffhaltige
Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der Ent-
sorgung über den Hausmüll hinweisen. Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall
sind: Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber, Pb=Blei (Bezeichnung steht auf Batterie/Akku z.B. unter den
links abgebildeten Mülltonnen-Symbolen).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde,
unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft werden.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umwelt.schutz.
Elektroaltgeräteverordnung
Elektroartikel gehören nicht in den Hausmüll. Sie können Ihre alten, gebrauchten Elektroar-tikel un-
entgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde abgeben.

21. Sicherheitshinweise

Setzen Sie Ihre Lithium-Polymer-Zellen erst ein, wenn Sie alle Sicherheitshinweise/-Vorschriften gelesen und vollständig
verstanden haben. Dieser Lithium-Polymer-Beipackzettel enthält wichtige Sicherheitshinweise zur Vermeidung potentiel-
ler Gefahren, die zu Personen- oder Ge-räteschäden führen können. Für Schäden die durch unsachgemäße oder nicht in
den Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Nutzung, Lagerung und/oder Ladung der Akkus entstehen, sonst können
wir keinerlei Haftung oder Garantie übernehmen und keinen Schadensersatz leisten. Der Gewährleistungsanspruch eines
Akkupacks endet automatisch mit der Manipulation durch den Erwerber. Hierzu zählen z.B. das Entfernen von Bauteilen
(Kabel, Schrumpfschlauch, Platine), die Eigenkonfektionierung einzelner Zellen zu einem Pack, das Umlöten von Kabeln und
Platinen. Es wird grundsätzlich empfohlen, spezielle Packs ausschließlich vom Hersteller konfektionieren zu lassen, da dort
rationell und qualitativ hochwertig und entsprechend den Sicherheitsbedingungen gearbeitet werden kann.
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