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Sicherheit; Allgemeine Gefahrenquellen; Bestimmungsgemäße Verwendung; Verantwortung Des Betreibers - Ashcroft 5008 Betriebsanleitung

Rohrfedermanometer für explosionsgefährdete bereiche nach richtlinie 2014/34/eu (atex) in den ausführungen
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Sicherheit

Allgemeine Gefahrenquellen

Druckmessgeräte sind mit einem Druck beaufschlagte Teile, deren Versagen zu gefährlichen Situationen führen kann.
Die Auswahl des Druckmessgerätes soll nach den Regeln der EN 837-2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Geräte dürfen nur für den vom Hersteller bestimmten Verwendungszweck eingesetzt werden.
Der vom Hersteller bestimmte Verwendungszweck der Geräte, ist die direkte Anzeige von negativen und positiven
Überdrücken in explosionsgefährdeten Bereichen.
Nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU wird das Gerät als druckhaltendes Ausrüstungsteil ohne Sicherheitsfunktion
gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie eingestuft.
Beim Betrieb des Gerätes muss darauf geachtet werden, dass der verwendete Messstoff unbedenklich für den
ausgewählten Gerätewerkstoff ist. Messstoffe die Veränderungen des Aggregatszustandes innerhalb eines
Anwendungsbereiches aufweisen, können die Funktionalität beeinflussen. Negative Einflüsse sind aus diesem Grund
zu vermeiden. Die Anwendungsbereiche dieser Messstoffe müssen innerhalb der technischen Grenzwerte des Gerätes
liegen.
Weitere technische Daten zur bestimmungsgemäßen Verwendung sind zusammengefasst in den Produktdatenblättern,
siehe Kapitel 12.1 dieser Anleitung.

Verantwortung des Betreibers

Hinweise zum ordnungsgemäßen Betrieb des Gerätes sind zu beachten. Sie sind vom Betreiber, dem jeweiligen
Fachpersonal für Montage, Wartung und Betrieb bereitzustellen. Gefährdungen durch magnetische Felder,
elektrostatische Ladungen sowie austretende Medien durch unsachgemäßen Anschluss des Gerätes sind
auszuschließen. Innerhalb der Anlage ist das Gerät in den Potentialausgleich einzubeziehen, dies kann durch die
Auswahl von elektrisch leitfähigen Dichtungen gewährleistet werden.
Das Gerät muss außer Betrieb genommen und gegen unbeabsichtigten Betrieb gesichert werden, wenn angenommen
werden muss, dass ein gefahrloser Betrieb nicht mehr möglich ist (siehe Kapitel 10 Störungen).
Das Öffnen des Gerätes sowie das vornehmen von technischen Änderungen, durch den Kunden,
verletzen die Zulassung des Explosionsschutzes und sind nicht zulässig.
Die Betriebssicherheit des Gerätes und Gewährleistung des Herstellers ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung
gewährleistet. Die Geräteausführung, sowie eine mögliche Gehäusefüllung muss dem in der Anlage verwendeten
Medium und explosionsgefährdeten Atmosphäre angepasst sein. Die in den technischen Daten angegebenen
Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, bestehende nationale Vorschriften zur
Unfallverhütung und interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften sind vom Betreiber zu beachten. Weiterhin
ist er dafür verantwortlich, dass alle vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions-, und Montagearbeiten von autorisiertem
und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden.
Das Gerät ist als druckhaltendes Ausrüstungsteil innerhalb einer Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich zu
betrachten. Der Betreiber dieser Anlage ist verpflichtet eine Zündgefahrenanalyse sowie eine Zoneneinteilung
durchzuführen.
Personalqualifikation (Zielgruppeneinschätzung)
Das Gerät darf nur von geschultem Fachpersonal montiert und in Betrieb genommen werden.
Fachpersonal sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Erfahrung sowie ihrer Kenntnisse der
landesspezifischen Vorschriften, geltenden Normen und Richtlinien, die ihnen übertragenen Arbeiten durchführen
können. Bei Geräten in explosionsgeschützter Ausführung müssen die Personen eine Ausbildung oder Unterweisung
bzw. eine Berechtigung zum Arbeiten an explosionsgeschützten Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen haben.
erfolgen.
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