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Westminster K 85 F Aufstell- Und Bedienungsanleitung Seite 24

Festbrennstoffherd
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5.
Die Garantiefrist wird durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung we-
der erneuert, noch verlängert. Die Garantiefrist für später eingebaute Teile endet mit
der Gerätegarantie.
6.
Bei Fehlschlägen der Nachbesserung sind wir bereit, auf Wunsch des Käufers bis 6
Monate ab Lieferdatum des zunächst gelieferten Kaufgegenstandes kostenfrei Er-
satz zu liefern, den Kaufpreis herabzusetzen oder den Kaufgegenstand zurückzu-
nehmen. Letzteres gilt nicht, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleis-
tung ist.
7.
Andere Ansprüche als die hier erwähnten sind ausgeschlossen. Dies gilt insbeson-
dere für den Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden. Hiervon ausge-
nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und sonstige Schäden,
die auf unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ei-
ner Pflichtverletzung durch uns steht die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfül-
lungsgehilfen gleich. Unberührt bleiben die Fälle, in denen zwingend gehaftet wird,
wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz oder gegebenenfalls bei Verlet-
zung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer etwaig zwingenden Haftung we-
gen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertrags-
typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist für die Scha-
denersatzansprüche beträgt ein Jahr.
8.
Die Garantie wird zusätzlich zu den Ansprüchen des Kunden gegen seinen Händler
aus dem Kaufvertrag gewährt. Bei Lieferung von Geräten oder Teilen, die wir nicht
herstellen, haften wir nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und in dem Um-
fang, in welchem unsere Unterlieferanten die Gewähr für ihre Fabrikate uns gegen-
über übernehmen.
Sollte Ihr Gerät trotz richtiger Bedienung und einwandfreiem Anschluss nicht zu Ihrer Zu-
friedenheit arbeiten, melden Sie das bitte dem Kundendienst.
Transportschäden werden nur dann anerkannt und beseitigt, wenn eine Schadensauf-
nahme des Spediteurs oder eine bahnamtliche Bescheinigung vorliegt, oder wenn unver-
züglich glaubhaft nachgewiesen wird, dass die Verursachung bei WAMSLER liegt.
Auch nach Beendigung der Garantiezeit steht Ihnen unsere Kundendienstorganisation
auf Wunsch gerne zur Verfügung.
24/76
D

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