3. Regeln für sichere Arbeit
3.1.
Benutzersicherheit
Die Häcksler kann nur von erwachsenen, entsprechend qualifizierten Personen, die mit seiner Funktion
und mit dem Inhalt der vorliegenden Anleitung vertraut sind, bedient werden. Beim Betrieb des
Häckslers sollen alle Schutzmaßnahmen getroffen werden, insbesondere:
Die Hinweise in dieser Anleitung und auch die allgemeine Arbeitsschutzregeln beachten.
Die Warnsymbole auf der Maschine beachten.
Die Maschine darf nicht durch Personen bedient werden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
stehen.
Das den Häcksler bedienende Fahrzeug kann niemals von einer anderen Person als sein
Bediener geführt werden und während der Arbeit können sich keine anderen Personen auf dem
Fahrzeug und an der Maschine befinden.
Der Häcksler darf nur von einer Person bedient werden, die eine entsprechende Fahrerlaubnis
für das Fahrzeug besitzt, an das er gemäß den Anweisungen des Herstellers montiert ist.
Der Arbeitsplatz des Bedieners während der Arbeit mit dem Häcksler ist der Führerraum des
Fahrzeuges, an dem die Maschine montiert ist.
Es ist zu beachten, dass es am Häcksler viele Stellen gibt, die zu Verletzungen führen können
(scharfe Kanten, hervorstehende Bauteile usw.). Während des Betriebs ist äußerste Vorsicht
geboten, wenn man sich in der Nähe der oben genannten kritischen Punkte bewegt und
unbedingt persönliche Schutzausrüstung tragen, wie zum Beispiel:
- Schutzkleidung,
- Schutzhandschuhe,
- Sicherheitsschuhe.
Der Transport von Personen oder Gegenständen auf der Maschine ist verboten.
Es ist verboten, die Maschine von Dritten zu bedienen, die mit der Bedienungsanleitung nicht
vertraut sind.
Ein Arbeiter, der mit einem Häcksler arbeitet, sollte mit einem Verbandkasten für die Erste-
Hilfe-Maßnahmen und Anweisungen zu seiner Verwendung ausgestattet werden.
Bei den Fahrten mit dem Fahrzeug mit dem montierten, nichtarbeitenden Häcksler ist es für
sichere Transporthöhe von ca. 0,3 m zu sorgen.
Bei den Fahrten auf öffentlichen Straßen ist besondere Vorsicht empfohlen und die geltenden
Verkehrsegeln sollen beachten werden.
Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen ist es unerlässlich, eine elektrische Umrissbeleuchtung des
Fahrzeugs zu verwenden sowie ihre Leistungsfähigkeit und Sichtbarkeit zu prüfen und
gleichzeitig für die Sauberkeit zu sorgen. Zur Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge muss
an der Maschine oder am Heck des Fahrzeugs ein Dreieck angebracht sein. Es ist darauf zu
achten, dass reflektierende Beleuchtungs- und Warnschilder an den Bauteilen der Maschine
sauber und sichtbar sind.
Die Transportgeschwindigkeit soll an den Zustand der Straße angepasst werden, aber 20 km/h
nicht überschreiten.
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