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Giant Hybrid 2012 Benutzerhandbuch Seite 20

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Artikel 4 Vorgehen
4.1
Bei der Lieferung des Fahrrades an
den Erstkäufer wird eine Garantie-
karte in zweifacher Ausfertigung
ausgestellt. Nach Lieferung des
Fahrrades füllt der Erstkäufer des
Fahrrades die Garantiekarte aus
und schickt sie an die Giant Europe
B.V. Die Giant Europe B.V. behan-
delt einen Garantieanspruch erst
nach Erhalt einer Garantiekarte.
4.2
Die Ansprüche im Rahmen dieser
Garantie sind bei einem zugelas-
senen Giant-Fachhändler geltend zu
machen.
4.3
Wird im Rahmen dieser Garantie bei
einem zugelassenen Fachhändler
ein Anspruch geltend gemacht, ist
ein Kaufbeleg vorzulegen. Ferner
hat der Erstkäufer dem Giant-
Fachhändler auch die Kopie der
Garantiekarte zu übergeben.
4.4
Wenn ein Garantieanspruch geltend
gemacht wird, füllt der Fachhändler
einen entsprechenden Antrag aus,
der in jedem Fall folgende Angaben
enthält: Name und Adresse des
Fahrradeigentümers, Kaufdatum,
Rahmennummer des Fahrrades,
Beschreibung des Problems, das
unter die Garantie fällt, Stempel des
Giant-Fachhändlers.
4.5
Falls Giant die Gewährleistung über-
nimmt, sorgt Giant für Ersatz oder
Rückvergütung des betreffenden
Teils.
4.6
Die endgültige Entscheidung über
die Richtigkeit eines Garantie-
anspruchs und über Ersatz oder
Rückvergütung liegt im Ermessen
der Giant Europe B.V.
Artikel 5 Haftung
5.1
Giant schließt jede Haftung für
Schäden an dem Fahrrad selbst
oder Teilen desselben, die sich
aus einer fehlerhaften Einstellung
der bewegenden Fahrradteile oder
der unsachgemäßen Verwendung
und/oder Wartung des Fahrrades
ergeben, aus (einschließlich des in
Artikel 3.1 genannten Austauschs
von Teilen zum falschen Zeitpunkt).
5.2
Falls Giant einen Garantieanspruch
gelten lässt, bedeutet das kei-
nesfalls, dass Giant für mögliche
Schäden haftet. Falls (Folge-)Schä-
den vorliegen, weist Giant jegliche
Haftung in diesem Zusammenhang
zurück, sofern Giant nicht gesetzlich
zu Schadenersatz verpflichtet ist.
5.3
Die in dem Giant-Garantieprogramm
angebotene Garantie stellt eine
Ergänzung der gesetzlichen begrün-
deten Rechte dar. Diese Rechte
können sich von Land zu Land
im europäischen Wirtschaftsraum
unterscheiden.
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