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Garantiebedingungen - Giant Hybrid 2012 Benutzerhandbuch

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Garantiebedingungen

Artikel 1 Garantie
1.1
Giant garantiert, dass jedes neue
Giant-Fahrrad frei ist von Kon-
struktionsmängeln, Materialfehlern
und Rost, solange die in diesen
Giant-Garantieprogramm genannten
Bedingungen eingehalten werden.
1.2
Nur der Erstkäufer eines neuen
Giant-Fahrrades kann Garantie-
ansprüche geltend machen, sofern
dieser Erstkäufer das neue Giant-
Fahrrad bei einem von Giant zugel-
assenen Händler erworben hat.
1.3
Die in diesem Giant-Garantiepro-
gramm genannten Rechte sind
keinesfalls übertragbar.
1.4
Unbeschadet der Bestimmungen
des Giant-Garantieprogramms
gelten die Vorschriften der Richt-
linie 99/44/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates der
Europäischen Union zu bestimmten
Aspekten des Verbrauchsgüter-
verkaufs und der Garantien für
Verbrauchsgüter (Amtsblatt L 171)
sowie die entsprechenden nationa-
len Gesetze des Landes, in dem das
Giant-Fahrrad gekauft wurde.
Artikel 2 Daten und Bedingungen
2.1
Eine Garantiefrist von zehn Jahren
wird auf reguläre Rahmen und Ga-
beln von Giant gewährt.
2.2
Eine Garantiefrist von fünf Jahren
wird auf gefederte Rahmen von Gi-
ant gewährt.
2.3
Eine Garantiefrist von zwei Jahren
wird auf Giant-Federgabeln gewährt.
2.4
Eine Garantiefrist von zwei Jahren
ab dem Lieferdatum wird auf
sonstige Giant-Teile (einschließlich
Farbe und Klarlack), die nicht in
Artikel 3.1 genannt werden, gewährt.
Auf Teile Dritter finden die betref-
fenden Garantiebedingungen dieses
Herstellers Anwendung.
2.5
Eine Garantiefrist von zwei Jahren ab
Lieferdatum wird auf Batterien und
andere Elektroausrüstung gewährt.
Artikel 3 Ausnahmen
3.1
Diese Garantie gilt nicht in Bezug
auf normale Verschleißteile wie Rei-
fen, Ketten, Kettenblätter, Bremsen,
Kabel und Zahnräder, sofern keine
Montage- oder Materialfehler vorliegen.
3.2
Der Garantieanspruch erlischt in
folgenden Fällen:
a) Das Fahrrad wird gewerbsmäßig
eingesetzt, z. B. im Fahrradver-
leih.
b) Das Fahrrad wird bei der Teil-
nahme an Wettkämpfen, Jumps,
Downhill-Rennen oder Trials bzw.
durch den Kontakt mit oder den
Einsatz bei extremen (Witte-
rungs-)Bedingungen beschädigt.
c) Das Fahrrad wird in einen Unfall
verwickelt.
d) Das Fahrrad wurde hinsichtlich
seiner Art und Beschaffenheit
nicht bestimmungsgemäß oder
auf eine andere als die übliche
Weise verwendet.
e) Das Fahrrad wird nicht gemäß
der Anleitung in dem Wartungs-
handbuch gewartet.
f) Das Fahrrad wird von einem nicht
von Giant zugelassenen Händler
gewartet und/oder repariert.
g) Das Fahrrad wird mit anderen als
Original-Ersatzteilen versehen.
h) Der Erstkäufer hat das Fahr-
rad tatsächlich an einen Dritten
weitergegeben.
.
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