•
dass die mitgelieferten Dokumente "Service Log Book" (Serviceprotokollheft) und "Abnahmetest
am Montageort und Risikobewertung" (PRA-0005) für die Wartungs- und Servicedokumentation
verfügbar gehalten werden
•
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Kontrolle die Notöffnungsfunktion (falls vorhanden)
überprüft wird.
•
Er hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Brandschutztüren die Schließkraft der Türgröße entspricht
(falls zutreffend).
Garantie
ASSA ABLOY Entrance Systems gewährt bei einem ordnungsgemäßem Betrieb und Service seiner
Produkte für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum eine Garantie auf Material- und
Herstellungsfehler. Dieser Garantieanspruch ist nur für den ursprünglichen Käufer der Ausrüstung
gültig.
ASSA ABLOY Entrance Systems gewährt eine Garantie auf den grundlegenden Betrieb der Software
gemäß der Funktionsbeschreibung sowie dafür, dass diese auf unbeschädigten Medien aufgenommen
wurde.
Die von ASSA ABLOY Entrance Systems gewährte Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Sachver-
halte:
•
Fehlerfreiheit und unterbrechungslose Verwendung der Software
•
natürliche Abnutzung bzw. Verschleißerscheinungen am System
•
Sicherung, Batterien und Glasschäden
•
Systemabweichungen, die auf eine regelwidrige Montage zurückzuführen sind, die nicht durch
autorisierte Monteure erfolgt istASSA ABLOY Entrance Systems
•
Systeme, die geändert oder durch Vandalismus oder falsche Verwendung beschädigt wurden
•
Systeme, die zusätzlich mit Teilen bzw. Ersatzteilen ausgestattet wurden, die nicht als Original-
teile von ASSA ABLOY Entrance Systems gekennzeichnet sind
•
nicht erforderliche Kontrollbesuche, die auf mangelhafte Kommunikation seitens des Kunden
zurückzuführen sind (Tür funktioniert bei Ankunft des Besam-Technikers, Zurückstellung, unter-
brochene Stromversorgung)
•
Einstellungen (Schließ- und Öffnungsgeschwindigkeit sowie Erkennungsfeldradar) auf Kunden-
wunsch (außer Betriebseinstellungen, die zu Gefahrensituationen führen könnten).
•
Wasserschäden
•
ungünstige Witterungsverhältnisse
•
Schäden, die direkt oder indirekt auf Umstände zurückzuführen sind, die nicht im Einflussbereich
des jeweiligen Unternehmens innerhalb von ASSA ABLOY Entrance Systems liegen, wie Arbeits-
konflikte, Brand, Naturkatastrophen, umfassende Mobilisierung der Streitkräfte, Aufstände, Re-
quirierung, Beschlagnahme, Embargo, eingeschränkte Stromversorgung und mangelhafte oder
verspätete Lieferung seitens eines Zulieferers aufgrund eines oben genannten Punktes
Hinweis:
•
Die Nichteinhaltung der Pflege- und Wartungsempfehlungen des Herstellers führt zum Erlöschen
des Garantieanspruchs.
•
ASSA ABLOY Entrance SystemsAutorisierte Händler dürfen diese Garantie nur Endbenutzern
gewähren und sind nicht berechtigt, im Namen von ASSA ABLOY Entrance Systems eine umfas-
sendere oder andersartige Garantie zu gewähren.
•
Durch eine Servicevereinbarung mit ASSA ABLOY Entrance Systems wird die Verfügbarkeit eines
voll funktionsfähigen Türsystems sowie eine vorrangige Behandlung bei Serviceanfragen garan-
tiert, wodurch Stillstandszeiten des Systems minimiert werden können.
1009216-de-DE-10.0
Ausgabe vom 2018-03-27
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