5.4
Benötigte Hilfsgeräte zum Entladen und Transport
BENÖTIGTE HILFSGERÄTE
Entladen - Gabelstapler
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Transport - Hubwagen
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5.5
Ort der Lagerung
Die Packstücke bis zur Aufstellung bzw. Installation verschlossen aufbewahren.
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Der Lagerort muss trocken, frei von Staub, Ätzstoffen, Dämpfen und brennbaren Stoffen sein.
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Die Maschine in einem Lagerraum oder verpackt mit ausreichendem Witterungsschutz lagern.
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Erschütterungen vermeiden.
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Hohe Temperaturschwankungen vermeiden.
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Achten Sie auf besondere Sorgfalt beim Verpacken und Lagern von elektronischen Komponenten.
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Bei längerer Lagerung müssen alle blanken Maschinenteile geölt werden.
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Kontrollieren Sie regelmäßig den allgemeinen Zustand aller Teile und der Verpackung.
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5.6
Transportinspektion und Schadensmeldung
Überprüfen Sie die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Transportschäden.
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Nehmen sie die Lieferung bei äußerlich erkennbarem Transportschaden nicht oder nur unter Vorbehalt entgegen.
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Vermerken Sie den Schadensumfang auf den Transportunterlagen bzw. dem Lieferschein des Transporteurs.
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Reklamieren Sie auch umgehend Mängel, die nicht sofort ersichtlich waren, da Schadenersatzansprüche nur
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innerhalb der geltenden Reklamationsfristen geltend gemacht werden können.
5.7
Entpacken der Maschine
Die Anlage darf nur vom Fachpersonal ausgepackt und transportiert werden. Um das Umkippen und Herunterfallen von
Holzteilen zu vermeiden, muss die Transportverpackung vorsichtig geöffnet werden.
Hinweis
Originalverpackung für eventuell späteren Transport aufbewahren.
Entsorgung der Verpackungsmaterialien muss umweltgerecht und nach den geltenden örtlichen
Entsorgungsvorschrien erfolgen.
Transport
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