● Gehäuse, Klappenblätter:
● Verbindungsmaterial:
● Kasten für Antrieb:
Vor der Inbetriebnahme der Klappen und bei den anschließenden Prüfungen der Betriebsfähigkeit sind alle
Bauteile samt elektrischen Komponenten auf ihre Funktion zu prüfen. Nach der Inbetriebnahme müssen
diese Prüfungen der Betriebsfähigkeit mindestens 2x im Jahr durchgeführt werden. Falls kein Mangel bei
zwei nacheinander folgenden Prüfungen der Betriebsfähigkeit festgestellt werden, dann können diese
Prüfungen 1x im Jahr durchgeführt werden.
Sollten die Klappen aus irgendeinem Grund für nicht funktionsfähig befunden werden, muss diese
Tatsache sichtbar gekennzeichnet sein. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Klappe in einen
Zustand versetzt wird, in dem sie ihre Funktion wieder erfüllen kann, und bevor es geschieht, muss der
Brandschutz auf eine andere Weise sichergestellt werden.
Die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen, die festgestellten Mängel und alle wichtigen Sachverhalte
betreffend die Funktion der Klappen sind in dem „BRANDBUCH" einzutragen und dem Betreiber
unverzüglich mitzuteilen.
Vor der Inbetriebnahme der Klappen und bei anschließenden Kontrollen der Betriebsfähigkeit sind fol-
gende Prüfungen durchzuführen.
Sichtprüfung der richtigen Funktion der Klappe, des Innenraums der Klappe, des Klappenblattes, der
Auflageflächen des Blattes und der Silikondichtung.
Demontage der Abdeckung der Revisionsöffnung: den Deckel der Abdeckung durch das Drehen der
Flügelmutter lösen und durch die Bewegung des Deckels nach links oder nach rechts von dem Sicherungs-
bügel befreien. Anschließend den Deckel von der ursprünglichen Position durch Kippen entfernen. Die
Montage erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Die Prüfung der Blattverstellung wird durch das Anlegen der Spannung am Stellantrieb (z.B. durch das
Signal von RWA) durchgeführt. Das Verstellen des Blattes in die „AUF"-Position und das Zurückverstellen
in die „ZU"-Position werden geprüft.
verzinktes Stahlblech
galvanisch verzinkt
feuerfeste Kalziumsilikatplatten
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