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Ihre Rechte Im Hinblick Auf Den Datenschutz; Gesetzliche Anforderungen Zur Offenlegung Von Daten; Betriebsdaten Im Fahrzeug - PEUGEOT 508 Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Ereignisdatenschreiber
Ereignisdatenschreiber
In Ihrem Fahrzeug sind elektronische Steuergeräte
verbaut. Steuergeräte verarbeiten Daten, die
sie zum Beispiel von Fahrzeug-Sensoren
empfangen, selbst generieren oder untereinander
austauschen. Einige Steuergeräte sind für
das sichere Funktionieren Ihres Fahrzeugs
erforderlich, weitere unterstützen Sie beim Fahren
(Fahrerassistenzsysteme), andere ermöglichen
Komfort- oder Infotainment-Funktionen.
Der folgende Abschnitt enthält allgemeine
Informationen zur Datenverarbeitung im
Fahrzeug. Zusätzliche Informationen dazu, welche
Fahrzeugdaten hochgeladen, gespeichert und
an Dritte weitergegeben werden und wozu diese
Daten genutzt werden, finden Sie unter dem
Stichwort „Datenschutz" zur betreffenden Funktion
in der entsprechenden Betriebsanleitung und in
den allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese
Informationen sind auch online verfügbar.
Personenbezug
Jedes Fahrzeug ist mit einer eindeutigen
Fahrgestellnummer gekennzeichnet. Diese
Fahrzeugidentifizierungsnummer ist in Deutschland
über eine Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt
auf den gegenwärtigen und ehemalige Halter
des Fahrzeugs rückführbar. Es gibt auch weitere
Möglichkeiten aus dem Fahrzeug erhobene Daten
auf den Halter oder Fahrer zurückzuführen, z.B.
über das Kfz-Kennzeichen.
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Die von Steuergeräten generierten
oder verarbeiteten Daten können daher
personenbezogen sein oder unter bestimmten
Voraussetzungen personenbezogen werden.
Je nachdem, welche Fahrzeugdaten vorliegen,
sind gegebenenfalls Rückschlüsse z. B. auf Ihr
Fahrverhalten, Ihren Standort oder Ihre Fahrtroute
bzw. auf das Nutzungsverhalten möglich.
Ihre Rechte im Hinblick auf
den Datenschutz
Gemäß geltendem Datenschutzrecht haben
Sie bestimmte Rechte gegenüber solchen
Unternehmen, die Ihre personenbezogenen Daten
verarbeiten.
Ihnen steht daher ein unentgeltlicher und
umfassender Auskunftsanspruch gegenüber
dem Hersteller und Dritten (z. B. beauftragte
Pannendienste oder Werkstätten, Anbieter von
Online-Diensten im Fahrzeug) zu, sofern diese
personenbezogene Daten von Ihnen gespeichert
haben. Sie haben Anspruch auf Auskunft darüber,
welche Daten über Sie gespeichert wurden, zu
welchem Zweck die Daten gespeichert wurden
und aus welcher Quelle sie stammen. Ihr Anspruch
auf Auskunft deckt auch die Datenübertragung an
andere Standorte.
Weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen
Rechten gegenüber dem Hersteller (beispielweise
Ihr Recht auf Löschung oder Korrektur der
Daten) finden Sie in den jeweils anwendbaren
Datenschutzhinweisen auf der Website des
Herstellers (inklusive Kontaktdaten des Herstellers
und seines Datenschutzbeauftragten).
Daten, die nur lokal im Fahrzeug gespeichert
sind, können Sie mit fachkundiger Unterstützung
beispielsweise in einer Werkstatt und ggf. gegen
Entgelt auslesen lassen.
Gesetzliche Anforderungen
zur Offenlegung von Daten
Sofern entsprechende gesetzliche Anforderungen
gelten, sind Hersteller streng verpflichtet, die vom
Hersteller gespeicherten Daten in Einzelfällen und
im von Behörden angeforderten Umfang (z. B. im
Rahmen von Ermittlungen) freizugeben.
Staatliche Stellen sind im Rahmen des geltenden
Rechts auch dazu befugt, in Einzelfällen selbst
Daten aus Fahrzeugen auszulesen. Aus diesem
Grund können aus dem Airbag-Steuergerät im Falle
eines Unfalls Informationen ausgelesen werden, die
helfen können, diesen aufzuklären.

Betriebsdaten im Fahrzeug

Zum Betrieb des Fahrzeuges verarbeiten
Steuergeräte Daten.
Dazu gehören zum Beispiel:
– Fahrzeugstatusinformationen (z.
B. Geschwindigkeit, Verzögerung,
Querbeschleunigung, Raddrehzahl, Anzeige
„Sicherheitsgurt angelegt")
– Umgebungszustände (z. B. Temperatur,
Regensensor, Abstandssensor)

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