1.6 Anforderungen an Fachkräfte
Eine Fachkraft hat eine weitergehende fachliche Ausbildung und ausreichende Erfahrungen, um selbstständig komplizierte
oder mit Restgefahren verbundene Arbeiten auszuführen. Diese Erfahrungen beziehen sich jeweils auf ein spezielles
Fachgebiet, z. B. Instandhaltung, Arbeiten an Elektroanlagen, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Eine Fachkraft muss in der Lage sein, anstehende Arbeiten im Hinblick auf die Realisierbarkeit, die Risiken und
Gefährdungen sowie die erforderlichen Hilfsmittel vorbereitend korrekt einzuschätzen. Von einer Fachkraft ist zu erwarten,
dass sie komplexe, wenig aufbereitete Pläne oder Beschreibungen versteht und sich fehlende sowie erforderliche
Detailinformationen über geeignete Wege beschafft.
Die Fachkraft muss in der Lage sein, den bestimmungsgemäßen Zustand einer Anlage wiederherzustellen und zu
überprüfen.
Eine Arbeitskraft kann Fachkraft auf mehreren Gebieten sein.
Für Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 3 eingesetzt werden.
Stand: Apr-20
DEU Seite 7
LogoMatic
Comfort 600/600+