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Türchenscharnier Und - Verschluss; Ökologie; Kesselentsorgung Nach Beendung Der Lebensdauer - ATMOS Stiebel Bedienungsanleitung

Der angeschlossene heizungsregler
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Türchenscharnier und - Verschluss
Das Zulege- und Aschentürchen ist mit dem Kesselkörper durch den Satz von zwei Scharnieren fest ver-
bunden. Der Scharnier besteht aus einer Schraubenmutter, die an den Kesselkörper angeschweisst ist, einer
Einstellschraube, an die das Türchen mit einem Stift angeheftet ist. Wenn wir die Scharniereinstellung ändern
wollen, lösen und heben wir zuerst die obere Haube (Bedienplatte), treiben die beiden Stifte heraus, nehmen
das Türchen ab und drehen die Einstellschraube mit Rechtsgewinde. Mit umgekehrtem Vorgang versetzen wir
dann alles in den vorigen Stand zurück.
Der Türchenverschluss besteht aus einem Hebel mit Handgriff und einem Nocken, der in ein Rädchen greift,
das in den Kessel eingeschraubt und mit einer Schraubenmutter gesichert ist, die die Umdrehung verhindert.
Nach einer gewissen Zeit kommt es zum Ausquetschen der Dichtungsschnur im Türchen, und deshalb muss
das Rädchen in den Kessel mehr eingeschraubt werden. Wir lösen also die Schraubenmutter auf dem Rädchen
und schrauben es in den Kessel so ein, dass der Handgriff nach festem Verschliessen der Tür auf einer imagi-
nären Uhr 20 Minuten zeigt. Zum Schluss ziehen wir nur die Schraubenmutter an.
34. Ökologie
Die ATMOS-Vergasungskessel erfüllen die anspruchsvollsten Anforderungen an Ökologie. Die Kessel sind
nach der europäischen Norm EN 303-5 zertifiziert und in die Klasse 3 eingestuft.

Kesselentsorgung nach Beendung der Lebensdauer

Es ist für eine UMWELTGERECHTE Entsorgung der einzelnen Kesselteile zu sorgen. Der Kessel ist vor der
Entsorgung ordnungsgemäß von Asche zu reinigen. Diese ist in eine Aschetonne zu entsorgen. Den Kessel-
körper und Verkleidungen in einer Schrottaufbereitungsanlage entsorgen. Keramische Teile (Schamotteteile)
und Isolierungen sind auf einer zugelassenen Mülldeponie zu entsorgen.
HINWEIS - Um einen umweltgerechten Betrieb sicherzustellen, ist es verboten, andere Brennstof-
fe und Materialien im Kessel zu verbrennen, als vorgeschrieben. Es handelt sich vor allem um Pla-
stiktüten, diverse Kunststoffe, Farben, Lappen, laminiertes Spanholz sowie Holzspäne, Schlämme,
Staubkohle.
Bedienungsanleitung - DE

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