Sicherheitsvorschriften
2
Sicherheitsvorschriften
2.1
Neulackierung
HINWEIS!
Kolbenstangen und Zylinderkopf dürfen nicht la-
ckiert werden. Eine Lackierung könnte u. a. deren
Zylinderdichtungen beschädigen.
Faltenbälge, Hydraulikschläuche und Kabel dür-
fen weder lackiert noch gestrichen werden, da
das Lösungsmittel in der Farbe die Schläuche/
Kabel beschädigen und damit deren Haltbarkeit
beträchtlich senken kann.
8
Abbildung 1. Kolbenstangen, Zylinder-
kopf und Faltenbälge dürfen weder la-
ckiert noch gestrichen werden
Abbildung 2. Hydraulikschläuche dürfen we-
der lackiert noch gestrichen werden
Abbildung 3. Kabel dürfen weder la-
ckiert noch gestrichen werden
Z 10/15/20
www.zepro.com