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Ce-Kennzeichnung; Produktzulassung; Hydrauliköl; Garantie - Zepro Z 10 Montageanleitung

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Einleitung
1.2

CE-Kennzeichnung

Die auf dem europäischen Markt vertriebenen Ladebordwände von ZEPRO haben eine CE-Kennzeichnung
(Conformité Européenne). Der Hersteller garantiert damit die Übereinstimmung des Produkts mit der eu-
ropäischen Maschinenrichtlinie.
Die Montageanleitung ist sorgfältig einzuhalten. Vom Hersteller nicht schriftlich genehmigte Änderungen sind
nicht zulässig. Schweißarbeiten sind nicht erlaubt.
1.1

Produktzulassung

Richtig montiert entspricht dieses Produkt den aktuellen Anforderungen gemäß EN 1756-1:2001 + A1:2008.
1.2
Hydrauliköl
Wenn Hydrauliköl aufgefüllt werden muss, darf nur das von ZEPRO empfohlene Öl verwendet werden.
Hydraulikanlagen mit nicht gekennzeichneten Hydrauliköltanks dürfen nur mit hochveredeltem Mineralöl
(Art.-Nr. 21963, 1 Liter) befüllt werden.
Hydraulikanlagen mit Hydrauliköltanks, die mit einer Spezifikation des Hydrauliköls versehen sind, dürfen nur
mit dem auf dem Etikett angegebenen Öl befüllt werden.
1.3

Garantie

Nach der Installation, Prüfung und Verifizierung muss die Lieferkarte der Ladebordwand registriert werden,
damit die Garantie gültig ist.
6
Z 10/15/20
www.zepro.com

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Diese Anleitung auch für:

Z 20Z 15

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