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Projektierung
Der Montagestandort ist so zu wählen, dass der Eindringling den Erfassungsbereich
sicher durchqueren muss.
Für den falschalarmfreien Betrieb eines Bewegungsmelders ist die Einhaltung einiger
Regeln von größter Wichtigkeit. Beachten Sie deshalb folgende Regeln:
Der Melder darf nur für die Überwachung von Innenräumen verwendet werden
Der Melder muss an einer stabilen, erschütterungsfreien Decke montiert werden
Auf Objekte im Raum achten, die den Überwachungsbereich durch Abschattun-
gen begrenzen könnten (z. B. Schilder, Säulen)
Der Überwachungsbereich darf keine Fenster erfassen
Die Folie des Melders darf weder durch direktes oder gespiegeltes Sonnenlicht
bestrahlt werden (spiegelnde Glas- und Wasserflächen im Erfassungsbereich
vermeiden)
Mehrere Melder in einem Raum müssen mit einem Mindestabstand von 1 m
montiert werden, um eine gegenseitige Beeinflussung des Mikrowellenteils zu
vermeiden
Der Melder darf nicht betauen und keinen aggressiven Dämpfen ausgesetzt sein
Während der Scharfzeit dürfen sich keine Tiere im Überwachungsbereich aufhal-
ten und Lichtquellen nicht ein- und ausgeschaltet werden
Anlagenfremde Funk-Komponenten (z. B. WLAN-Router) müssen einen Mindest-
abstand von 2 m zum Melder haben
Melder der VdS-Klasse C
Unter keinen Umständen darf der Melder durch Fenster o. Ä. während der Un-
scharfzeit abgedeckt werden. Beachten Sie auch Türen direkt unter dem Melder.
Beachten Sie dabei jegliche Gegenstände wie Paletten, Regale usw. direkt unter
dem Melder bis zu einem Abstand von 1 m.
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