Montage
6.6
Unterfahrschutz
6.6.1
Anforderungen an Fahrgestelle
Um die bestehenden Normen für Unterfahrschutz zu
erfüllen, werden Anforderungen an das Fahrgestell
gestellt, auf dem der Hecklift montiert wird.
Das Trägheitsmoment an einem Querschnitt des be-
treffenden Trägers (ohne eventuellen Stützrahmen)
darf nicht kleiner als 937 cm4 sein. Der Träger muss
daher mindestens einen Querschnitt von 220x70x4
mm haben, was einem Flächenträgheitsmoment
von 937cm4 rund um die X-Achse entspricht. Siehe
Abbildung. Kontaktieren Sie bei Zweifeln ZEPRO um
Support.
6.6.2
Gesetzliche Anforderungen an die Abmessungen des Unterfahrschutzes
Abstand zwischen Traverse und Boden bei unbelastetem Fahrzeug:
Max. 450 mm. für Fahrzeuge mit Luftfederung.
Max. 500 mm. für Fahrzeuge mit konventioneller Federung.
Wenn der Überhangwinkel mit obiger Einstellung kleiner wird als 8°, kann der Abstand zwischen Träger und Bo-
den bei unbeladenem Fahrzeug erhöht werden, bis der Winkel 8° beträgt, maximal jedoch auf 550 mm.
Horizontalabstand vom äußersten Teil der Ladebordwand bis zum Unterfahrschutz: Max. 300 mm. Siehe Bildunten.
HINWEIS!
Der Unterfahrschutz darf weiter hinten und niedriger angebracht werden.
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8º
Abbildung 28. Gesetzlich vorgeschriebene maße
Y
Abbildung 27. Querschnitt des betreffenden Trägers
m
WARNUNG! !
Die oben genannten Abmessungen beziehen
sich auf die zulässigen Mindestanforderungen
für die Installation des Unterlaufschutzes. Die
Anforderungen an die Festigkeit betreffs der
Montage des Hecklifts erfordern in der Regel
größere Abmessungen.
Max 300 mm.
Max 450 mm.
(Luftfederung)
Max. 500 mm
(Konventionelle Federung)
ZHD 2500-130/150
70
R6(x2)
70
23