Elektrohydraulische 2-Säulen
Hebebühne mit Grundrahmen
Überprüfen Sie den Betrieb der Pumpe, indem Sie den Taste zum Heben drücken (wenn der
•
Ölpegel im Tank sinkt, ist die Phasenverbindung richtig), Falls der Motor komische Geräusche von
sich gibt, stellen Sie ihn sofort ab, und überprüfen Sie den elektrischen Anschluss.
•
Drücken sie die Taste zum Heben, und heben Sie die Hebebühne auf die Maximalhöhe.
Wenn die Zylinder ausgezogen sind, lassen Sie die Taste los, sonst können die Pumpe und die
Zylinder beschädigt werden.
Drücken Sie die Taste zum Senken und lassen Sie die Hebebühne auf die Minimalhöhe
•
runterfahren. Wiederholen Sie das maximale Heben und Senken mindestens dreimal um das
System zu entlüften und in den Zylindern den richtigen Öldruck zu erreichen.
7.11.3 Kontrolle vor dem ersten Betrieb
Vor dem Betrieb, überprüfen Sie:
•
Die Spannung der Drahtseile (beim Heben signalisiert Klicken, dass die Arretierung
eingeschaltet ist. Das Klicken muss zeitgleich aus beiden Säulen kommen).
Den regelrechten Betrieb der Sicherheits-Vorrichtungen und der Arretierung der Hubschlitten.
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Den Ölpegel im Öltank, falls nötig, füllen Sie das Öl nach.
•
Den Betrieb der Arbeitszylinder.
•
Dass kein Leck im Hydrauliksystem vorhanden ist.
•
Dass die Hebebühne beim Hochfahren die Maximalhöhe erreicht.
•
7.12 Installation des Endschalters
Der Anschluss darf nur von einem qualifiziertem Elektriker durchgeführt werden.
Für den Anschluss gelten die örtlichen Vorschriften und Gesetze. Ein inkorrekter
Anschluss
Sachschaden führen.
Befestigen
•
Endschalter mit den mitgelieferten Schrauben
an der Säule mit dem Bedienpult, wie auf
Zeichnung 13 angezeigt.
Heben Sie die Hubschlitten auf
•
zirka 1900mm Höhe und überprüfen Sie
ob der Schalter das Heben stoppt.
Wenn Sie den Endschalter nicht auf der
•
richtigen Höhe montiert haben, setzen Sie ihn
um. Der Endschalter muss noch vor dem
kompletten Ausziehen der Arbeitszylinder .
7.13 Kontrolle unter Belastung
kann
zu
Sie
den
vormontierten
schweren,
selbst
STD-5145E
tödlichen
Verletzungen
Zeichnung 13.
28
und