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Garantie-Urkunde - Siemens Gigaset 5010 Kurzanleitung

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Eine Kopie der Konformitäts-
erklärung nach 1999/5/EC fin-
den Sie über folgende Inter-
netadresse:
www.gigaset.com/docs

Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden)
wird unbeschadet seiner Män-
gelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeits-
garantie zu den nachstehen-
den Bedingungen einge-
räumt:
Neugeräte und deren
Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations-
und/oder Materialfehlern
innerhalb von 24Monaten
ab Kauf einen Defekt auf-
weisen, werden von Giga-
set Communications nach
eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kos-
tenlos ausgetauscht oder
repariert. Für Verschleiß-
teile (z. B. Akkus, Tastatu-
ren, Gehäuse) gilt diese
Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht,
soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemä-
ßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Hand-
bücher beruht.
Diese Garantie erstreckt
sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom
Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z.B. Installa-
tion, Konfiguration, Soft-
waredownloads). Handbü-
cher und ggf. auf einem
separaten Datenträger
mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt
der Kaufbeleg, mit Kauf-
datum. Garantiean-
9
D
sprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefal-
les geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren
Komponenten, die im Rah-
men des Austauschs an
Gigaset Communications
zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum
von Gigaset Communicati-
ons über.
Diese Garantie gilt für in
der Europäischen Union
erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die
Gigaset Communications
GmbH, Frankenstr. 2a, D-
46395 Bocholt.
Weiter gehende oder
andere Ansprüche aus die-
ser Herstellergarantie sind
ausgeschlossen. Gigaset
Communications haftet
nicht für Betriebsunterbre-
chung, entgangenen
Gewinn und den Verlust
von Daten, zusätzlicher
vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger
Informationen. Die Siche-
rung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht,
soweit zwingend gehaftet
wird, z.B. nach dem Pro-
dukthaftungsgesetz, in
Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder
wegen der Verletzung
wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadenser-
satzanspruch für die Ver-
letzung wesentlicher Ver-
tragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahr-
lässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach

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