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ADURO Asgard 7sk Bedienungsanleitung Seite 11

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Auch für den Aufstellungsplatz sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. So sollte der Fußboden vor dem
Kaminofen aus nicht brennbarem Material bestehen (z. B. Fliesen, Klinker oder Naturstein). Besteht der Fußboden
aus brennbaren oder temperaturempfindlichen Materialien, wie z. B. Holz, Parkett, Kork oder Teppich aus Natur-
oder Kunstfasern, muss eine nicht brennbare Unterlage (z. B. Stahlblech oder Fliesen) vorgesehen werden. Die
Mindestgröße dieser Unterlage ist in den einschlägigen Landesvorschriften festgelegt. Fragen Sie Ihren
Schornsteinfeger. Normalerweise muss der Boden vor dem Kaminofen mit einem nicht brennbaren Material
mindestens 50 cm vor dem Ofen und 30 cm beiderseits der Ofentür gedeckt werden.
Bodentragfähigkeit: Stellen Sie sicher, dass die Unterlage das Gewicht des Ofens und des Stahlschornsteins tragen
kann.
3.2 Anschluss an einen gemauerten Schornstein
Wenn der Kaminofen an einen gemauerten Schornstein angeschlossen werden soll, muss der obere Rauchabzug
zusammen mit einem gebogenen Rauchrohr benutzt werden. Nach der Aufmessung muss ein Loch im Schornstein
vorbereitet werden, in dem die Mauerbuchse eingesteckt wird. Schließen Sie das Loch mit Kaminmörtel. Schließlich
werden Kaminofen und das Rauchrohr richtig platziert. Legen Sie eine dünne Dichtungsschnur zwischen Rauchrohr
und Mauerbuchse. Das Rauchrohr muss 5-10 cm in die Mauerbuchse einstecken – es darf aber nicht die Öffnung
im Schornstein blockieren (sehen Sie die unten stehende Illustration).
Bauart 1 (selbstschließende Tür)
Der Feuerraum muss bei Betrieb und Stillstand geschlossen bleiben, da sonst weitere am gleichen Schornstein
angeschlossene Feuerstätten erheblich beeinflusst werden. Die Feuerraumtür ist selbstschließend. Sie darf nur
zum Nachlegen des Brennstoffes geöffnet werden. Die Selbstschließfunktion wird durch eine im Scharnier der
Feuerraumtür eingesetzte Rückstellfeder gewährleistet.
4.0 Heizen im Kaminofen
4.1 Wichtige Warn- und Sicherheitshinweise
Lassen Sie niemals Kinder unbeaufsichtigt in der Nähe des Kaminofens, wenn dieser in Betrieb ist, sein.
Die Verletzungsgefahr an heißen Teilen des Kaminofens ist erheblich.
Bewahren Sie niemals leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus in der unmittelbaren Nähe
des Kaminofens auf.
Verwenden Sie niemals leicht entzündliche Flüssigkeiten zum Anzünden des Kaminofens.
Eine Abluft-Dunstabzughaube, die im gleichen oder in anliegenden Räumen betrieben wird, kann zu Aus-
treten von Rauchgas in den Aufstellraum führen, wenn dem Raum zu wenig Frischluft zugeführt wird.
Heiße Asche darf nicht in die Mülltonne oder ins Freie weggeworfen werden.
Der Kaminofen darf nicht mit offener Feuerraumtür betrieben werden. Nur während der Anzündung kann
die Tür die ersten paar Minuten angelehnt werden.
Im Falle eines Schornsteinbrands: Schließen Sie alle Drosselklappen und rufen Sie die Feuerwehr an.
4.2 Brennmaterialien
Holz, Holzbriketts und Braunkohle. Der Kaminofen ist für Holz und Holzbriketts geeignet. Das Bundes-
Immissionsschutzgesetz schreibt vor, dass nur trockene naturbelassene Hölzer (Feuchtigkeitsgehalt höchstens 20
%) als Brennstoff für Kleinfeuerstätten verwendet werden dürfen. Nasses Holz führt zu stärkerer Teerbildung. Am
besten geeignet sind Holzscheite von ca. 10 cm Umfang und max 32 cm Länge aus mindestens zwei Jahren
trockengelagertem Buchen-, Eichen-, Birken- oder Obstbaumholz.
Wichtig: Ein Kaminofen ist keine „Müllverbrennungsanlage". Auf keinen Fall dürfen Kohlegruß, Feinhackschnitzel,
Rinden- und Spanplattenabfälle, feuchtes und/oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Papier und Pappe
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