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Tests Und Gewährleistung; Garantie - Netti III XHD Gebrauchsanweisung

Komfortrollstühle
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Inhaltsverzeichnis

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12. TESTS UND GEWÄHRLEISTUNG
12.1 TESTS
Netti III XHD und Netti III XXHD wurden getestet und
zugelassen für die Verwendung in Innenräumen und
im Freien. Die Rollstühle sind CE-gekennzeichnet.
MAXIMALES BENUTZERGEWICHT:
200 kg für Netti III XHD & XXHD
Die Rollstühle wurden geprüft durch die TÜV SÜD
Product Service GmbH nach DIN EN 12183:2014.
Das Sitzsystem wurde auf seine
Feuerwiderstandsfähigkeit getes-
tet gemäß: EN 1021-2:2014.
Netti III XHD und XXHD sind für die Nutzung
als Sitz in einem Auto NICHT zugelassen.

12.2 GARANTIE

Alu Rehab gewährt eine Garantie von fünf Jahren
auf alle Rahmenteile und die Querrohr-Baugruppe.
Für alle anderen Teile mit CE-Kennzeichen mit Aus-
nahme von Batterien wird eine Garantie von zwei
Jahren gewährt. Für Batterien wird eine Garantie von
6 Monaten gewährt.
Alu Rehab haftet nicht für Schäden, die aus
der fehlerhaften oder nicht fachgerechten
Montage und/oder aus Reparaturen,
Versäumnissen, Verschleiß, Veränderungen
an Rollstuhlteilen und -vorrichtungen, die
von Alu Rehab nicht genehmigt wurden,
oder aus der Verwendung von Ersatzteilen
resultieren, die von Fremdanbietern
stammen. In den oben genannten Fällen
erlischt der Garantieanspruch.
Diese Garantie gilt nur, wenn der Benutzer
den Rollstuhl wie in dieser Gebrauchsanwei-
sung beschrieben benutzt, wartet und
behandelt.
Modell: Netti III XHD und Netti III XXHD
Sprache: Deutsch Version: 2021-03
12.3 REKLAMATIONEN
Sollte bei einem Produkt während der Garantiezeit
ein Defekt auftreten, der auf einen Konstruktions-
oder Herstellungsmangel zurückzuführen ist, kann
ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht
werden.
• Reklamationen müssen unverzüglich nach Fest-
stellung des Mangels, spätestens jedoch inner-
halb von 2 Wochen nach Feststellung des Mangels
erfolgen.
• Reklamationen müssen an den Vertriebsver-
treter des Rollstuhls gerichtet werden. Es ist zu
beachten, dass die Verkaufsunterlagen korrekt
mit Seriennummer und eventueller NeC-Nummer
ausgefüllt und unterschrieben werden müssen,
um Zeitpunkt und Ort des Erwerbs des Rollstuhls
zu dokumentieren.
• Der Vertriebsvertreter und Alu Rehab entschei-
den, ob ein Mangel von der Garantie abgedeckt
ist. Der Reklamierende wird so schnell wie mög-
lich über die Entscheidung informiert.
• Wenn ein Mangel anerkannt wird, entscheiden
der Vertriebsvertreter und Alu Rehab, ob das
Produkt repariert oder ersetzt wird oder ob der
Kunde Anspruch auf eine Preisminderung hat.
• Wenn ein Gewährleistungsanspruch nach sorg-
fältiger Prüfung des Defekts (Defekt aufgrund
falscher Verwendung und/oder mangelnder er-
forderlicher Wartung) für unberechtigt befunden
wird, steht es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie
das Produkt (wenn möglich) auf Ihre Kosten re-
parieren lassen oder ein neues Produkt erwerben
möchten.
Normaler Verschleiß, unzulässige Verwen-
dung oder unsachgemäße Handhabung
stellen keinen Reklamationsgrund dar.
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