4
13 Vor Anwendung der Zurrmittel müssen die beauftragten Personen durch eine
fachkundige Person in der Handhabung und Benutzung unterwiesen werden.
14 Durch den Einsatz der Zurrmittel dürfen keine Gefahrenstellen (z.B.
Quetschstellen, Scherstellen, Fang- oder Stoßstellen) entstehen, die den
Anwender und/oder das zu verzurrende Fahrzeug behindern, gefährden oder
schädigen.
15 Zurrmittel sind durch Kantenschoner / -schutz vor Beschädigungen durch scharfe
Kanten zu schützen.
16 Vor dem Lösen der Fahrzeugverzurrung ist sicherzugehen, dass das Fahrzeug
sicher steht. Sofern verfügbar Haltebremse des Prüfstandes und Fahrzeugs
aktivieren.
17 Bei Bedarf sind die Zurrmittel während des Betriebs nachzuspannen!
18 Die jeweils zulässige maximale Handkraft eines Zurrmittels darf nur mit einer Hand
aufgebracht werden. Es dürfen keine mechanischen Hilfsmittel wie Stangen,
Hebel, etc. verwendet werden, es sei denn, diese sind Teil des Spannelements.
19 Die Betriebsanleitung des jeweiligen Prüfstandes ist zu berücksichtigen.
20 Die Fahrzeugfesselung muss an geeigneten Anschlagpunkten am Fahrzeug
erfolgen. Fahrzeugherstellerangaben müssen hierbei beachtet werden.
1.2
Sichtprüfung durch den Anwender
1
Vor jedem Gebrauch sind die Komponenten der Fahrzeugverzurrung durch den
Anwender auf offensichtliche Fehler und Schäden zu prüfen.
2
Bei Beschädigungen und Störungen ist das Zurrmittel umgehend aus dem Verkehr
zu ziehen und einer Wartung zuzuführen oder auszumustern.
1.3
Prüfung durch einen Sachverständigen
1
Mindestens jährlich müssen die Zurrmittel von einer sachverständigen Person
geprüft werden. Der Zeitraum kann in Hinblick auf die Einsatzbedingungen kürzer
sein, z.B. durch häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß oder Korrosion. Über die
Prüfungen und Reparaturen sind Aufzeichnungen zu führen, die während der
Nutzungsdauer der Teile aufzubewahren sind. Ungeprüfte Zurrmittel dürfen nicht
verwendet werden.
2
Sollten durch geltende Normen und Richtlinien kürzere Prüfintervalle
vorgeschrieben sein, sind diese bevorzugt zu behandeln.
Ausscheidekriterien für Zurrmittel sind u.a.:
a
b
c
BA053101_002-de
Bruch, Verformung, scharfe Kerben bzw. Risse oder weitere mechanische
Beschädigungen jeglicher Art.
Bei jedem Anzeichen von hoher Hitzeeinwirkung (z.B. Schwarzfärbung oder
Verbrennung der Beschichtung).
Bei Zweifel ob die Funktion und/oder Sicherheit der Spanner noch gegeben ist