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Allgemeines; Wichtige Hinweise - MAHA MSR Originalbetriebsanleitung

Fahrzeugverzurrung
Inhaltsverzeichnis

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Die beiliegende Original-Betriebsanleitung sowie der MAHA-Positionierungsvorschlag
des jeweiligen Zurrmittels sind unbedingt zu beachten!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Informationen, Vorschriften, Richtlinien und Normen nur beispielhaft sind und keinen
Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit haben.
1

Allgemeines

1.1

Wichtige Hinweise

1
Nur unbeschädigte Zurrmittel verwenden.
2
Zurrmittel nicht als Anschlagmittel zum Heben von Lasten verwenden.
3
Zurrmittel dürfen nur in Ihre vorgesehene Belastungsrichtung belastet werden.
4
Komponenten der Fahrzeugverzurrung dürfen nicht in Bereichen mit stark
korrosiven Einflüssen (z.B. Meerwasser, Abwasser, etc.), in Bereichen mit
chemischer Belastung (z.B. Säuren und Säuredämpfe) eingesetzt oder gelagert
werden.
Zurrmittel sollten gereinigt, getrocknet und korrosionsgeschützt gelagert werden
und dürfen während der Lagerung keinen schädigenden Einflüssen ausgesetzt
werden.
5
An den Komponenten der Fahrzeugverzurrung dürfen keine Veränderungen mit
materialschädigender Wirkung (z.B. galvanische Verzinkung, Feuerverzinkung),
Wärmebehandlungen, Schweißungen oder Materialabtrag (z.B. Bohren),
Umformungen oder andere tragfähigkeitsreduzierenden Vorgänge durchgeführt
werden. Zurrmittel dürfen nicht geknotet und nicht mit Bolzen oder Schrauben
verbunden werden.
6
Zurrmittel müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf gegen Korrosion geschützt
werden. Zur Reinigung der Zurrmittel dürfen keine werkstoffversprödende (z.B.
Beizen), überhitzende (z.B. Abbrennen), werkstoffabtragende (z.B. Strahlen) oder
andere schädigende Verfahren angewendet werden.
7
Die Zurrmittel dürfen keiner unzulässigen Temperaturbeeinflussung ausgesetzt
werden. Insbesondere in stark temperaturbelasteten Bereichen (z.B. Motor,
Abgastrakt) muss ein entsprechend geeignetes Zurrmittel verwendet bzw. die
Verzurrung an anderer Stelle angebracht werden.
8
Zurrmittel dürfen weder im montierten noch unmontierten Zustand überfahren
werden!
9
Bei der Verwendung der Fahrzeugverzurrung ist die persönliche Schutzausrüstung
zu tragen.
10 Zurrmittel sind bei Ablegereife fachgerecht zu entsorgen.
11 Reparaturen dürfen nur durch sachkundige Personen durchgeführt werden.
12 Beschädigte Zubehörteile dürfen nur durch originale Ersatzteile ersetzt werden.
3
BA053101_002-de

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