Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
Für den direkten Umgang mit dem Stellungsmelder ist keine Schutzausrüstung erforderlich.
Bei Montage- und Demontagearbeiten kann es sein, dass Arbeiten am angeschlossenen Ven-
til notwendig sind.
Î Persönliche Schutzausrüstung aus der zugehörigen Ventildokumentation beachten.
Î Weitere Schutzausrüstung beim Anlagenbetreiber erfragen.
Änderungen und sonstige Modifikationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifikationen des Produkts sind durch SAMSON
nicht autorisiert. Sie erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem zu
Sicherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Produkt nicht mehr den für seine Verwendung
erforderlichen Voraussetzungen entspricht.
Warnung vor Restgefahren
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber und Anwender Gefährdun-
gen, die am Stellventil vom Durchflussmedium und Betriebsdruck sowie vom Stelldruck und
von beweglichen Teilen ausgehen können, durch geeignete Maßnahmen verhindern. Dazu
müssen Betreiber und Anwender alle Gefahrenhinweise, Warnhinweise und Hinweise dieser
Einbau- und Bedienungsanleitung, insbesondere für Einbau, Inbetriebnahme und Instandhal-
tung, befolgen.
Falls sich durch die Höhe des Zuluftdrucks im pneumatischen Antrieb unzulässige Bewegun-
gen oder Kräfte ergeben, muss der Zuluftdruck durch eine geeignete Reduzierstation be-
grenzt werden.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Anwender diese Einbau- und Be-
dienungsanleitung zur Verfügung zu stellen und den Anwender in der sachgerechten Bedie-
nung zu unterweisen. Weiterhin muss der Betreiber sicherstellen, dass der Anwender oder
Dritte nicht gefährdet werden.
Sorgfaltspflicht des Anwenders
Der Anwender muss mit der vorliegenden Einbau- und Bedienungsanleitung vertraut sein
und sich an die darin aufgeführten Gefahrenhinweise, Warnhinweise und Hinweise halten.
Darüber hinaus muss der Anwender mit den geltenden Vorschriften bezüglich Arbeitssicher-
heit und Unfallverhütung vertraut sein und diese einhalten.
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EB 4749