o Beschallung und gleichzeitige Spülung der Instrumentenschäfte bei MIC-
Instrumenten mit Außendurchmessern von 3 bis 10 mm
o Beschallung von Standardinstrumenten
• Die Angaben des Instrumentenherstellers geben Auskunft über eine Eignung zur
Ultraschallreinigung.
1.3.2.2 Kontraindikationen / Ausschlüsse
• Optiken, Kamera-Systeme, Lichtleitungen, Spiegel oder Objekte aus/ mit elastischen
Materialien (z.B. Katheter, Atemsystemfunktionsteile, fl exible Endoskope)
sind nicht oder nur bedingt für die Beschallung geeignet. Die Angaben des
Instrumentenherstellers geben Auskunft über eine Eignung zur Ultraschallreinigung.
• SONOMIC Ultraschallbäder sind nicht geeignet zur Reinigung bzw. Desinfektion von
Kontaktlinsen.
• Die Beschallung entfl ammbarer Flüssigkeiten ist in den SONOMIC Ultraschallbädern
nicht zulässig.
• Die indirekte Beschallung ist in den SONOMIC Ultraschallbädern nicht zulässig.
• Träger von Körperhilfsmitteln (z. B. Implantate mit elektrischer oder
elektromotorischer Funktionsweise) müssen die Sicherheitshinweise in Kapitel 1.6
beachten.
Hinweis:
Eine Schwangerschaft ist keine Kontraindikation zur Anwendung / Bedienung der
Ultraschallbäder.
1.3.2.3 Mögliche Nebenwirkungen / Einschränkungen
• In SONOMIC Ultraschallbädern können Prozesse, wie z. B. die chemische
Desinfektion, beschleunigt (zeitverkürzt) durchgeführt werden. Ultraschall allein
desinfi ziert nicht.
• Oberfl ächen können durch Kavitationserosion mechanisch angegriff en und
Beschichtungen gelöst werden.
• Bei Dampfbildung sind die SONOMIC Ultraschallbäder mit einem Deckel zu
betreiben.
• Ultraschall erwärmt die Badfl üssigkeit auch ohne zusätzliche Heizung.
1.3.3
Anwenderkreis
Die SONOMIC Ultraschallbäder sind für den gewerblichen Einsatz vorgesehen, z. B.
in einer Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP). Die Ultraschallbäder sind
durch medizinische oder gleichgestellte Fachkräfte anzuwenden.
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