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GEWÄHRLEISTUNGS- GARANTIEANSPRUCH
Vor der Inbetriebnahme lesen Sie bitte die Bedienungsanleitung gründlich durch, um sich mit dem Umgang des Fahrzeuges vertraut zu
machen. Wir weisen darauf hin, dass die in der Bedienungsanleitung angegebenen Bedienungs- Pflege - und Wartungshinweise einge-
halten werden müssen um den Gewährleistungs- und Garantieanspruch aufrecht zu erhalten. Die Einhaltung der Bedienungs- Pflege
- und Wartungshinweise trägt im Wesentlichen zur Erhöhung der Lebensdauer des Fahrzeuges bei. Ab dem Datum der Übergabe wird
eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Fahrzeuges in Werkstoff und Herstellung für den Zeitraum von 2 Jah-
ren (eingeschränkte Garantie) bzw. den gesetzlich geltenden Gewährleistungszeitraum gewährt. Wartungsarbeiten sind nur bei einer
von uns autorisierten Fachwerkstätte durchzuführen. Bei Schäden die durch unsachgemäße Handhabung, Manipulation oder auf ein
nicht Einhalten der Bedienungs- Pflege - und Wartungshinweise zurückzuführen sind kann keine Garantie oder Gewährleistung geltend
gemacht werden. Garantie oder Gewährleistung kann nur dann gewährt werden, wenn ein auftretender Schaden unmittelbar beim
Verkäufer oder in einer von uns autorisierten Fachwerkstätte gemeldet wird. Ein Anspruch auf Garantie berechtigt den Kunden nur zur
Beseitigung des Mangels. Ersatz für mittelbare und unmittelbare Schäden werden nicht gewährt. Auf verwahrloste Fahrzeuge kann keine
Garantie oder Gewährleistung geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie daher nachstehende Hinweise.
Die Karosserie und die Verkleidungsteile sind regelmäßig von Schmutz zu befreien. Verwenden Sie dazu keinesfalls einen Hochdruck-
reiniger, einen starken Wasserstrahl, scharfe, ätzende oder scheuernde Reinigungsmittel. Dies kann Oberflächen und Lacke dauerhaft
schädigen und Rostbildung fördern. Unbedingt schonende Pflegemittel verwenden. Ihr Händler wird Sie gerne beraten. Aluminiumteile
oder Teile mit veredelter Oberfläche (verchromte, eloxierte oder andere veredelte Oberflächen) mit geeigneten Pflegemitteln behandeln,
um Oxidation zu verhindern. Rahmen und Metallteile stets mit geeigneten Korrosionsschutz zu pflegen um Korrosion zu vermeiden.
Ein ständig im Freien geparktes Fahrzeug muss mit einer Schutzplane abgedeckt werden, um Verwitterung von lackierten Teilen, sowie
Rissbildung an Sitzen und anderen Kunststoffteilen zu verhindern.
Wenn das Fahrzeug auf nicht befestigten Straßen oder Wegen sowie rennsportlich zum Einsatz gebracht wird kann keine Garantie oder
Gewährleistung geltend gemacht werden.
Auf unten stehende Teile sowie auf Material, welches für Servicearbeiten verwendet wird, kann keine Garantie gewährt werden:
Glühlampen / Brems - und Kupplungsbeläge / Filterelemente / Zündkerzen / Antriebsritzel - Kettenrad und Antriebskette / Reifen
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Diese Anleitung auch für:

T48 150 soho

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