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Mögliche Rechtsverletzungen
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der IP-Überwachungskamera sollten Sie
folgende Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Nach
dem Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne Einwilligung der
Betroffenen nur dann veröffentlicht werden, wenn die Personen
lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen
Örtlichkeiten erscheinen.
Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist,
hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Aus Gründen der
Rechtssicherheit sollte in allen Fällen, in denen Aufnahmen mit
identifizierbarem Personenbezug möglich sind, über die IP-
Überwachungskamera informiert werden (siehe auch Abschnitt
„Hinweispflicht").
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder nicht
verletzt werden. Richten Sie Ihre Kamera nicht in den Garten oder
auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung, auch wenn diese
Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von öffentlichen Standorten
einsehbar sind. Dies berechtigt nicht die Veröffentlichung dieser
Einsichten.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Übergabe der Kamera zur
Reparatur oder an Dritte, die Reset Funktion (Seite 5) der Kamera
nutzen, damit alle persönlichen Daten aus dem Speicher der
Kamera gelöscht werden.