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Problembehebung; Entsorgung - MAXXMEE KES5205TB-GS Gebrauchsanleitung

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PROBLEMBEHEBUNG

Sollte das Gerät nicht ordnungsgemäß
funktionieren, überprüfen, ob ein Prob-
lem selbst behoben werden kann. Lässt
sich mit den nachfolgenden Schritten
das Problem nicht lösen, den Kundenser-
vice kontaktieren.
Nicht versuchen, ein elektrisches
Gerät selbst zu reparieren!
Das Gerät funktioniert nicht.
Der Netzstecker steckt nicht richtig in
der Steckdose.
Den Sitz des Netzsteckers korrigieren.
Die Steckdose ist defekt.
Eine andere Steckdose ausprobieren.
Es ist keine Netzspannung vorhanden.
Die Sicherung des Netz anschlusses
überprüfen.
Das Feld START / CANCEL (14) wurde
nicht berührt.
Das Gerät durch Antippen des Fel-
des START / CANCEL einschalten.
Die Sicherung im Sicherungskasten
wird ausgelöst.
Zu viele Geräte am selben Stromkreis
angeschlossen.
Anzahl der Geräte im Stromkreis
reduzieren.
Es läuft Wasser aus dem Gerät.
Es befi ndet sich zu viel Wasser im
Wasserkessel (10).
Den Wasserkessel nicht über die
MAX-Markierung (7) befüllen!
8
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Das Gerät schaltet nicht ab.
Der Deckel (1) ist nicht geschlossen.
Immer darauf achten, dass der De-
ckel korrekt geschlossen ist.
Das Gerät schaltet sich während des
Heizvorgangs ab.
Die Wassermenge hat die MIN-Markie-
rung (7) unterschritten.
Wasser bis mind. zur MIN-Markie-
rung in den Wasserkessel (10) füllen.
Beim Heizvorgang entsteht starker
Dampf.
Das Gerät ist verkalkt.
Das Gerät entkalken.
Während des Gebrauchs lässt sich ein
unangenehmer Geruch feststellen.
Das Gerät wird zum ersten Mal verwendet.
Eine Geruchsentwicklung tritt bei
der ersten Benutzung neuer Ge-
räte häufig auf. Der Geruch sollte
verschwinden, nachdem das Gerät
mehrmals benutzt wurde.
Das Gerät wurde zuvor entkalkt.
Das Gerät mit klarem Wasser aus-
spülen.

ENTSORGUNG

Das Verpackungsmaterial um-
weltgerecht entsorgen und der
Wertstoffsammlung zuführen.
Dieses Gerät unterliegt der euro-
päischen Richtlinie 2012 / 1 9 / EU für
Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(WEEE). Dieses Gerät nicht als
normalen Hausmüll, sondern um-
weltgerecht über einen behördlich
zugelassenen Entsorgungsbetrieb
entsorgen.
04.09.2020 13:09:43
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