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T.I.P. SPU 36000 Gebrauchsanweisung Seite 11

Uv-c strahler
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Verarbeitungsfehlern sein wird. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des
Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden durch diese Garantie nicht
berührt. Insbesondere werden die gesetzlichen Mängelrechte durch die Garantie
nicht eingeschränkt.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag des Kaufs des Gerätes durch den Kunden,
zu nachfolgenden Bedingungen:
I. Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder
Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, kostenlos beseitigt. Reklamationen sind
unmittelbar nach Feststellung schriftlich zu melden.
II. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden
oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch eine von der normalen
Bestimmung oder Vorgaben der Gebrauchsanweisung von T.I.P. abweichende
Benutzung verursacht worden sind.
Keine Garantie besteht insbesondere:
- Bei unsachgemäßer Behandlung und bei eigenen Veränderungen am Gerät
- Bei mechanischer Beschädigung des Gerätes von außen und Transportschäden
- Bei üblicher Abnutzung von Verschleißteilen wie z.B. UV-C-Röhren
- Bei Schäden, die auf höhere Gewalt, Wasser, Blitzschlag, Überspannung
zurückzuführen sind
- Bei Missachtung der Gebrauchsanweisung und Bedienungsfehlern
- Wenn das Gerät keinen technischen Defekt aufweist
III. Die vom Kunden geltend gemachten Fehler wird T.I.P. nach eigenem Ermessen
auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter
Teile beheben bzw. das Gerät austauschen. Ausgetauschte Teile gehen in das
Eigentum von T.I.P. über. Nach Ablauf der Garantie anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
IV. Weitergehende Ansprüche oder eine weitergehende Haftung bestehen auf
Grund der Garantie nicht, es sei denn zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften
kommen zur Anwendung, wie zum Beispiel das Produkthaftungsgesetz, in Fällen
des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit durch T.I.P..
Von T.I.P. erbrachte Garantieleistungen verlängern die Garantiefrist nicht, auch
hinsichtlich eventuell ausgetauschter Komponenten. Die Garantieverpflichtung
erlischt im Falle des Weiterverkaufs durch den Kunden.
V. Der Garantieanspruch ist vom Kunden durch Vorlage der Kaufquittung
nachzuweisen, welche dem Gerät bei Rücksendung beizulegen ist. Ohne gültige
Kaufquittung ist eine kostenfreie Reklamationsbearbeitung im Zuge dieser
Herstellergarantie nicht möglich.
VI. Besondere Hinweise zur Geltendmachung der Garantie:
1. Sollte Ihr Gerät nicht mehr richtig funktionieren, überprüfen Sie bitte zunächst, ob
ein Bedienungsfehler oder eine Ursache vorliegt, die nicht auf einen Defekt des
Gerätes zurückzuführen ist.
2. Falls Sie Ihr defektes Gerät zur Reparatur bringen oder einsenden, fügen Sie
bitte auf jeden Fall folgende Unterlagen bei:
− Kaufquittung.
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