4
2.3
2.4
2.5
2.5.1
Grundlegende Sicherheitshinweise
Sollten diese Qualifikationen nicht erfüllt werden, müssen die Anwen-
der und Anwenderinnen ihren Vorgesetzten oder ihre Vorgesetzte
informieren .
Verantwortung des Betreibers
Betreiber oder Betreiberin ist jede Person, die das Gerät selbst betreibt
oder einem Dritten zur Anwendung überlässt und während des Betriebs
die rechtliche Produktverantwortung für den Schutz der Anwender und
Anwenderinnen oder Dritter trägt .
Im Folgenden sind die Pflichten des Betreibers oder der Betreiberin
aufgelistet:
Die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen kennen und umsetzen
In einer Gefährdungsbeurteilung Gefahren ermitteln, die sich durch
die Arbeitsbedingungen am Einsatzort ergeben
Betriebsanweisungen für den Betrieb des Gerätes erstellen
Regelmäßig prüfen, ob die Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand
der Regelwerke entsprechen
Die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung, Störungsbeseitigung,
Wartung und Reinigung eindeutig regeln und festlegen
Dafür sorgen, das alle Mitarbeiter, die mit dem Gerät arbeiten, diese
Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben
Die Mitarbeiter, die mit dem Gerät arbeiten, in regelmäßigen Abstän-
den schulen und über die Gefahren informieren
Den Mitarbeitern, die mit dem Gerät arbeiten, die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen (s . folgender Abschnitt) .
Persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Arbeiten an dem Gerät sind die im Labor notwendigen Schutz-
maßnahmen zu beachten und folgende Schutzkleidung zu tragen:
Schutzbrille mit zusätzlichem Seitenschutz
Arbeitsschutzhandschuhe gemäß den herrschenden Umgebungsbe-
dingungen und verwendeten Lösungsmitteln (z .B . Hitze, Kälte, Schutz
gegen Chemikalien)
Laborkittel
Personalisierte Schutzausrüstung, die im Einsatzlabor festgelegt ist
Arbeiten mit Lösungsmitteln
Allgemeine Voraussetzungen
Der Anwender ist für den Einsatz der Lösungsmittel geschult .
Empfohlene Lösungsmittel und Konzentrationen in der Betriebsanlei-
tung beachten, um Verletzungen bzw . Schäden am Gerät zu vermei-
den, z . B . können bestimmte Chemikalien können Kapillaren aus PEEK
quellen oder platzen lassen (s . Kap . 13, S . 61) .
Beachten Sie, dass organische Lösungsmittel ab einer bestimmten
Konzentration toxisch sind . Für den Umgang mit gesundheitsgefähr-
denden Lösungsmitteln siehe folgenden Abschnitt .
BlueShadow Detektor 50D Betriebsanleitung V7659