Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Persönliche Schutzausrüstung; Pflichten Des Betreibers - Bosch rexroth CytroPac Betriebsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für rexroth CytroPac:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

14/71
Sicherheitshinweise
Bosch Rexroth AG, CytroPac, RD 51055-B/02.2021
Kontakt mit Druckflüssigkeit!
Gesundheitsgefahr/Gesundheitsbeeinträchtigung z. B. Augenverletzungen,
Hautschädigungen, Vergiftungen beim Einatmen oder durch Verschlucken,
Sensibilisierung!
Vermeiden Sie den Kontakt mit Druckflüssigkeiten.
Beachten Sie beim Umgang mit Druckflüssigkeiten unbedingt die
Sicherheitsangaben des Druckflüssigkeitsherstellers.
Verwenden Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille,
Schutzhandschuhe, geeignete Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe).
Wenn dennoch Druckflüssigkeit in die Augen oder Blutbahn gelangt oder
verschluckt wird, konsultieren Sie unverzüglich einen Arzt.
Elektromagnetische/magnetische Felder!
Gesundheitsgefahr für Personen mit Herzschrittmachern, metallischen Implantaten
oder Hörgeräten!
Achten Sie darauf, dass für oben genannte Personen der Zutritt zu Bereichen, in
denen Antriebskomponenten montiert und betrieben werden, untersagt bzw. nur
nach Rücksprache mit einem Arzt erlaubt ist.
Scharfe Kanten!
Verletzungsgefahr!
Tragen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung.
Hohe Lärmbelastung durch zu hohen Schalldruckpegel (bei Fehlfunktion)!
Gefahr von Gehörschäden (temporär/permanent), Stress/Aufmerksamkeitsverlust!
Störung der Sprachkommunikation und akustischer Signale!
Tragen Sie Ihren Gehörschutz.
Überprüfen Sie mit dem Maschinenhersteller oder Bosch Rexroth, ob eine
Fehlfunktion vorliegt.
2.7 Persönliche Schutzausrüstung
Grundsätzlich ist bei Bedien- und Wartungsarbeiten sowie bei Ein- und Ausbau des
Hydraulikaggregats folgende persönliche Schutzausrüstung zu tragen:
• Hitze- bzw. kältebeständige Schutzhandschuhe
• Gehörschutz
• Sicherheitsschuhe
• Gut schließende Schutzbrille
• Schutzhelm

2.8 Pflichten des Betreibers

Um die Sicherheit im Umgang mit dem Hydraulikaggregat und seiner Komponenten
zu gewährleisten, muss der Betreiber der Anlage:
• die bestimmungsgemäße Verwendung des Hydraulikaggregats und seiner
Komponenten, wie im Kapitel 2.2 „Bestimmungsgemäße Verwendung" beschrieben,
sicherstellen.
VORSICHT

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis