6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
Tabelle 25: Zeichenerklärung
Zeichen
Erklärung
✘
Anwendung nicht erlaubt
✔
Anwendung erlaubt
Fußnote
Anwendung erlaubt, mit zusätzlicher Kundenkennzeichnung am
✔
Produkt durch Einstempeln, gemäß Marine-Gesellschaft. Z. B.:
220 °C / PN13 acc. BV
Einzelabnahme Die Tests werden im Beisein eines qualifizierten Vertreters der
Marine-Organisation, die das Zertifikat ausstellt, durchgeführt.
6.3 Außerbetriebnahme
6.3.1 Maßnahmen für die Außerbetriebnahme
Während längerer Stillstandsperioden müssen folgende Punkte sichergestellt sein:
1. Medien, die ihren Zustand durch Änderung der Konzentration, durch
Polymerisation, Auskristallisation, Erstarrung oder dergleichen ändern, aus dem
Leitungssystem ablassen.
2. Bei Bedarf das komplette Leitungssystem bei voll geöffneten Armaturen spülen.
6.4 Wiederinbetriebnahme
Für die Wiederinbetriebnahme die Punkte für Inbetriebnahme und Grenzen des
Betriebsbereichs (ð Kapitel 6.2, Seite 35) beachten.
Vor Wiederinbetriebnahme der Armatur zusätzlich Maßnahmen für Wartung/
Instandhaltung durchführen. (ð Kapitel 7, Seite 40)
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