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Arbeiten Im Bereich Von Erdleitungen; Arbeiten In Der Nähe Von Elektrischen Freileitungen - Neuson 1403 Betriebsanleitung

Raupenbagger
Inhaltsverzeichnis

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6.6.3
Abbrucharbeiten dürfen mit Erdbaumaschinen nur dann ausgeführt werden, wenn Personen nicht
gefährdet werden.
6.6.4
Für Abbrucharbeiten mit Baggern, z. B. Abbrechen mit Schlagbirnen, ist das Gewicht der Birne auf
die Tragfähigkeit der Maschine und die Auslegerlänge abzustimmen.
6.6.5
Der höchste Punkt der Arbeitseinrichtung der Erdbaumaschine sollte möglichst über dem
abzubrechenden Bauteil liegen.
6.7

Arbeiten im Bereich von Erdleitungen

6.7.1
Vor der Ausführung von Aushubarbeiten mit Erdbaumaschinen ist zu ermitteln, ob im vorgesehenen
Arbeitsbereich Erdleitungen vorhanden sind, durch die Personen gefährdet werden können.
6.7.2
Sind Erdleitungen vorhanden, so sind in Absprache mit dem Eigentümer oder Betreiber der Leitung
deren Lage und Verlauf zu ermitteln sowie die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festzulegen und
durchzuführen.
6.7.3
Der Verlauf von Leitungen im Baustellenbereich ist vor Beginn der Erdarbeiten unter Aufsicht
eindeutig zu kennzeichnen. Kann die Lage von Leitungen nicht ermittelt werden, sind Suchgräben,
evtl. auch von Hand, anzulegen.
6.7.4
Bei unvermutetem Antreffen oder Beschädigen von Erdleitungen oder ihrer Schutzabdeckungen hat
der Maschinenführer die Arbeiten sofort einzustellen und den Aufsichtführenden zu verständigen.
6.8
Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen
6.8.1
Bei der Arbeit mit Erdbaumaschinen in der Nähe elektrischer Freileitungen und Fahrleitungen muß
zwischen diesen und der Erdbaumaschine und ihren Arbeitseinrichtungen ein von der Nennspannung
der Freileitung abhängiger Sicherheitsabstand eingehalten werden, um einen Stromübertritt zu
vermeiden. Dies gilt auch für den Abstand zwischen diesen Leitungen und Anbaugeräten sowie
angeschlagenen Lasten.
6.8.2
In Deutschland gelten folgende Sicherheitsabstände:
Nennspannung
bis 1000 V
über 1
kV bis 110 kV
über 110 kV bis 220 kV
über 220 kV bis 380 kV
oder bei unbekannter Nennspannung
6.8.3
Dabei müssen auch alle Arbeitsbewegungen von Erdbaumaschinen, z.B. die Auslegerstellungen,
9707710_Betriebsanleitung_1403_2203_de
Sicherheitsabstand
1,0 m
3,0 m
4,0 m
5,0 m
- A 7 -
Sicherheitshinweise

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