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Einsatz Unter Tage Und In Geschlossenen Räumen; Arbeitsunterbrechungen - Neuson 1403 Betriebsanleitung

Raupenbagger
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Sicherheitshinweise
das Pendeln von Seilen und die Abmessungen von angeschlagenen Lasten berücksichtigt werden.
Auch Bodenunebenheiten, durch welche die Erdbaumaschine schräg gestellt wird und damit näher
an Freileitungen kommt, sind zu beachten.
Bei Wind können sowohl Freileitungen als auch Arbeitseinrichtungen ausschwingen und dadurch den
Abstand verringern.
6.8.4
Kann ein ausreichender Abstand von elektrischen Freileitungen und Fahrleitungen nicht eingehalten
werden, hat der Unternehmer in Absprache mit dem Eigentümer oder Betreiber der Leitungen andere
Sicherungsmaßnahmen gegen Stromübertritt durchzuführen. Das kann z. B. durch
- Abschalten des Stromes,
- Verlegen der Freileitung,
- Verkabelung oder
- Begrenzung des Arbeitsbereiches von Erdbaumaschinen
erreicht werden.
6.8.5
Im Falle eines Stromübertrittes gelten folgende Verhaltensregeln:
- Führerstand nicht verlassen,
- Außenstehende vor dem Nähertreten und dem Berühren der Maschine warnen,
- wenn möglich, die Arbeitseinrichtung oder die gesamte Erdbaumaschine aus dem
Gefahrenbereich bringen,
- Abschalten des Stromes veranlassen!
- Maschine erst verlassen, wenn die berührte/beschädigte Leitung stromlos geschaltet ist.
6.9
Einsatz unter Tage und in geschlossenen Räumen
Werden Erdbaumaschinen unter Tage und in geschlossenen Räumen eingesetzt, ist für ausreichend
Belüftung zu sorgen und die dafür geltenden Vorschriften sind einzuhalten.
6.10

Arbeitsunterbrechungen

6.10.1
Vor Arbeitspausen und Arbeitsschluß hat der Fahrer die Erdbaumaschine auf tragfähigem und
möglichst ebenem Untergrund abzustellen und gegen Bewegung zu sichern.
Die Arbeitseinrichtungen sind so abzusetzen oder zu sichern, daß sie nicht in Bewegung geraten
können.
6.10.2
Sind die Arbeitseinrichtungen nicht abgesetzt oder gesichert, darf der Fahrer die Erdbaumaschine
nicht verlassen.
6.10.3
Erdbaumaschinen sollten nur dort abgestellt werden, wo sie kein Hindernis, z. B. für den öffentlichen
Straßen- oder Baustellenverkehr darstellen. Gegebenenfalls sind sie durch Warneinrichtungen, z.B.
Warndreiecke, Signalschnüre, Blink- oder Warnleuchten zu sichern.
6.10.4
Vor dem Verlassen des Bedienungsstandes hat der Fahrer alle Bedienungseinrichtungen in
Nullstellung zu bringen und die Bremsen festzustellen.
- A 8 -
9707601_Betriebsanleitung_1403_2203_de

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