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Metallkraft MBS-Serie Betriebsanleitung Seite 34

Metallbandsaege
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Mangelhaftung (Gewährleistung)
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(4) Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware,
dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche
Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.
(5) Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemä-
ßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau ferner nicht auf Schäden, die nach
dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entste-
hen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(6) Durch vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommene
Instandsetzungsarbeiten oder die unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom
Hersteller autorisierten Servicepartner schließen den Mangelhaftungsanspruch wegen
eines Fehlers aus.
(7) In Fällen positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung
sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) haf-
ten wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an
Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung
von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täu-
schung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haften wir im
gesetzlichen Umfang, wobei bei einer Verletzung von Kardinalspflichten unsere Haftung
der Höhe nach auf den typischen, voraussehbaren Schaden beschränkt ist. Der Begriff
der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung
gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat unser Kunde alternativ zum Schaden-
ersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
(8) Im Falle von Datenverlusten haften wir nur, wenn unser Kunde die Datenbestände
regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für
Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Siche-
rungskopie beschränkt, es sei denn die Datenverluste wurden von uns vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes
oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.
(9) Der Umfang unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
MBS-Serie | Version 4.01

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