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Entsorgung Über Kommunale Sammelstellen; Mangelhaftung (Gewährleistung) - Metallkraft MBS-Serie Betriebsanleitung

Metallbandsaege
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11.6 Entsorgung über kommunale Sammelstellen
12 Mangelhaftung (Gewährleistung)
MBS-Serie | Version 4.01
Entsorgung von gebrauchten, elektrischen und elektronischen Geräten (Anzu-
wenden in den Ländern der Europäischen Union und anderen europäischen
Ländern mit einem separaten Sammelsystem für diese Geräte). Das Symbol
auf dem Produkt oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass dieses Pro-
dukt nicht als normaler Haushaltsabfall zu behandeln ist, sondern an einer An-
nahmestelle für das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten
abgegeben werden muss. Durch Ihren Beitrag zum korrekten Entsorgen die-
ses Produkts schützen Sie die Umwelt und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen.
Umwelt und Gesundheit werden durch falsche Entsorgung gefährdet. Materi-
alrecycling hilft den Verbrauch von Rohstoffen zu verringern. Weitere Informa-
tionen über das Recycling dieses Produkts erhalten Sie von Ihrer Gemeinde,
den kommunalen Entsorgungsbetrieben oder dem Geschäft, in dem Sie das
Produkt gekauft haben.
Für unsere Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der
Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel zu überzeugen und die
Ware auf unser Verlangen und unsere Kosten in eine unsere Werkstätten zur Untersu-
chung zu bringen. Für unsere gewerblichen Kunden gilt folgendes:
(1) Die gelieferte Ware ist vom Kunden sofort bei Anlieferung insbesondere auf Mängel
zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Transportschäden und fehlende Packstücke sind auch dem Spediteur
unverzüglich zu melden. Soweit Mängel auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort ent-
deckt werden können, sind diese sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unser
Kunde hat in diesem Fall sofort die Be- und Verarbeitung und Verwendung der bestell-
ten Ware einzustellen. Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, uns von dem Mangel
zu überzeugen und die Ware auf unser Verlangen und unsere Kosten in eine unsere
Werkstätten zur Untersuchung zu bringen. Nach Durchführung einer vereinbarten
Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar gewesen sind,
ausgeschlossen. Bei gewerblichen Kunden entfällt die gesetzliche Mangelhaftungsfrist
von 2 Jahren.
(2) Die Mangelhaftungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, sofern sich nichts
Abweichendes aus Vertrag oder Gesetz ergibt. Sollte durch den Hersteller des Lieferge-
genstandes eine längere Mangelhaftungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden,
so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Besteller/Käufer ab.
Eine aktuelle Liste der einzelnen Mangelhaftungsfristen und -bedingungen bzw. der
Garantiefristen- und -bedingungen der Hersteller kann jederzeit bei uns angefordert
werden.
(3) Im Gewährleistungsfall leisten wir in Absprache mit dem Hersteller Nachbesserung
oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erforderliche Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die Kauf-
sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, sind von uns
nicht zwingend zu ersetzen, es sei denn, das Gesetz schreibt dies vor. Schlagen Nach-
besserung oder Ersatzlieferung hinsichtlich eines Mangels nachweislich zweimal fehl
oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand
erfordern und wird die Nachbesserung deshalb verweigert, so kann unser Kunde nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages ver-
langen. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt
insbesondere bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen
Gebrauch entstanden sind und bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die
Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbe-
sondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder
elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektri-
zität, Feuer).
Mangelhaftung (Gewährleistung)
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