Bei Stilllegung der Maschine gesetzlich vorgesehene Verfahren beachten.
Im Allgemeinen muss die Maschine auseinander gebaut werden, um homogene Materialgruppen zu
erhalten.
Besondere Materialien wie Schmiermittel, elektrische/elektronische Bauteile müssen nach geltenden
gesetzlichen Anforderungen entsorgt werden.
DIE IDENTIFIKATIONSSCHILDER DER MASCHINE SIND
VERPFLICHTEND ZU ZERSTÖREN, EBENSO ALLE MITGELIEFERTEN
UNTERLAGEN.
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ABBAU UND ENTSORGUNG
LIFTER FÜR BEHINDERTE
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VORRICHTUNG
F6 MULTILINK
MODELL