1.3
ANGABEN ZUM ZUSTÄNDIGEN PERSONAL
Der Benutzer des Lifters ist die physische oder juristische Person, die ihn erwirbt und
ihn von Bedienungspersonal bedienen lässt.
Das Bedienungspersonal, auch Begleitpersonal genannt, sind die Personen, die mit
dem Gebrauch der Maschine beauftragt sind.
Ein behinderter Mensch kann als der Benutzer und/oder der Bediener definiert
werden; die Behinderung darf in diesem Fall jedoch nicht die nachstehend
dargelegten Eigenschaften beeinträchtigen.
Das mit für den Transport von Personen mit Bewegungseinschränkungen oder anderen Handicaps
bestimmten Vorrichtungen arbeitende Personal muss kompetent und für jede einzelne Situation geeignet
sein. Es muss immer präsent sein und alle körperlich-geistigen Fähigkeiten besitzen, die in Notfällen
oder bei Gefahr eine ausreichende Reaktionsfähigkeit gewährleisten. Das Personal muss nicht nur
Kenntnis des Inhalts dieses Heftes nehmen und seine Kenntnisse vertiefen, sondern muss
notwendigerweise die folgenden Eigenschaften besitzen.
KÖRPERLICHE EIGENSCHAFTEN: gutes Sehvermögen, gutes Hörvermögen, uneingeschränktes
Koordinationsvermögen, Fähigkeit, alle für den Betrieb des Lifters erforderlichen Funktionen sicher
ausführen zu können, keine schwächenden oder behindernden Beschwerden oder Gebrechen, keine
Einschränkungen durch die Aufnahme von Stoffen, die den emotionalen Zustand des Individuums
verändern können (z.B. Drogen und/oder Alkohol).
GEISTIGE EIGENSCHAFTEN: Fähigkeit, die Vorschriften und Sicherheitsvorsichtsmaßnahmen zu
verstehen und anzuwenden; das Personal muss aufmerksam sein und für die eigene Sicherheit und die
Sicherheit anderer sorgen können; es muss die Arbeit des Betreuers - Bedieners beim Transport, Heben
und Absetzen von Passagieren mit oder ohne Behinderungen korrekt und verantwortungsbewusst
ausführen wollen;
EMOTIONALE EIGENSCHAFTEN: Es muss ruhig sein und Stress standhalten können und seinen
körperlichen und geistigen Zustand beurteilen können; es muss auch außergewöhnliche Situationen
beherrschen können und seine Grenzen kennen und gleichzeitig wissen, welche Maßnahmen im Notfall
zu treffen sind.
AUSBILDUNG: Diese Betriebsanweisung sowie die eventuell beigefügten Grafiken und Pläne wie auch
die Hinweis- und Gefahrschilder und die am elektrohydraulischen Lifter angebrachten Abziehbilder
müssen gründlich gelesen und perfekt verstanden werden, das Bedienungspersonal muss sich mit den
Steuerungen und den entsprechenden Bewegungen vertraut gemacht haben und alle für das Verstehen
des Ablaufs der verschiedenen Arbeitsphasen notwendigen Tests ohne Passagiere (ohne bewegte
Lasten) ausgeführt haben.
AUFGABEN UND VERANTWORTUNGEN: In diesem Zusammenhang wird nur Bezug auf die Aufgaben
des Bedienungspersonals des Lifters genommen, die von der Aktivierung des Leistungskreises und dem
Bewegen der verschiedenen Bauteile bis zur Montage und zum Abbau des Sonderzubehörs und zur
Wartung reichen. Das Bedienungspersonal muss folglich die Sicherheitsvorschriften und die
entsprechenden Vorrichtungen perfekt kennen und mit dem Gebrauch der Bewegungssteuerungen und
der manuellen Notfallvorrichtungen vertraut sein.
Das Bedienungspersonal ist direkt verantwortlich für den Gebrauch des Lifters und dessen
einwandfreien Betriebs, wie auch für dessen Wartung, die gehobene Last und jede Tätigkeit, die es im
Rahmen seiner oben genannten Aufgaben ausführt.
4
ALLGEMEINE HINWEISE
LIFTER FÜR BEHINDERTE
1
VORRICHTUNG
F6 MULTILINK
MODELL